Update 23.4.2020/re • Am 12. Februar 2020 titelte der Tages-Anzeiger auf der Titelseite: «CIA hörte mit Schweizer Hilfe über 100 Staaten ab». Am Tag vorher, am 11. Februar 2020, erfolgten bereits Meldungen zur Thematik mit der Ankündigung der Publikation zur Affäre «Cryptoleaks» im Tages-Anzeiger.
Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen. Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird.
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