Volksinitiative zur Ergänzung der Bundesverfassung

Aufruf zur Initiierung und Mitarbeit in einem überparteilichen Initiativkomitee

In der Periodika Schweizer Freiheit und Recht, Ausgabe Nr. 18, wurden eklatante Strukturfehler in unser Schweizer regelbasierten Ordnung diskutiert. Die nachhaltige Beseitigung der Strukturfehler durch das Schweizervolk kann in unserer Demokratie durch Wahrnehmung politischer Rechte von in der Schweiz Stimmberechtigten mittels einer Volksinitiative initiiert werden.

Strafbare Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben wird in der Schweiz vor Strafverfolgung geschützt. Begünstigte dieser Praxis sind Schweizer Nachrichtendienste und ihre ausländischen Partnerdienste. Staatlich geschützte Kriminalität zur Etablierung von Nachrichtendienst-Sklaven und Nachrichtendienst-Leibeigenen mittels eines praktizierten verfassungs- und gesetzwidrigem Graubereiches. Dies ermöglicht Nachrichtendiensten den Missbrauch von Menschen welche für nachrichtendienstliche Zwecke wie Spionage oder dem Schutz der Zusammenarbeit der Schweizer Nachrichtendienste an Spionageoperationen ihrer ausländischen Partnerdienste auf Schweizer Territorium erfolgt. Mittels Gewalt-Repressionen durch Unterwerfungskriminalität soll eine Bewusstseinsänderung bei den Opfern herbeigeführt werden. Repression mit verdeckten High-Tech Tatmitteln mit welchen die Zielpersonen aus der Anonymität heraus gefoltert, gelyncht oder misshandelt werden. Repression durch Verletzung der physischen körperlichen Integrität an wehrlosen Menschen welche hierdurch in einem Nachrichtendienst-Korrupten Staats-System zu Opfer von Verbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden.

Die Armee verteidigt im Kriegsfall unser Territorium. Ein eigenes Territorium ist unverzichtbar erforderlich, damit unsere eigene regelbasierte Ordnung (Bundesverfassung, Gesetzeserlasse) auf unserem Territorium gelten kann, und nicht eine aufgezwungene regelbasierte Ordnung eines kriegerischen Eroberers. Zerstören wir unsere regelbasierte Verfassungs- und Rechtsordnung selber, zerstören wir den Zweck der Eidgenossenschaft wie dieser unsere Schweizerische Bundesverfassung in Art. 2 Abs. 1 vorgibt. Die Freiheit und die Rechte des Volkes lassen sich nicht schützen und verteidigen indem unsere demokratisch etablierte regelbasierte Verfassungs- und Rechtsordnung systematisch gebrochen wird.

Parallelgesellschaften, welche mit vor Strafverfolgung geschützter High-Tech Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben Menschen als Nachrichtendienst-Sklaven oder Nachrichtendienst-Leibeigene unterwerfen sind in der Schweiz zu beseitigen. Nachrichtendienste agieren in der Schweiz als verdeckte Parallelgesellschaften welche sich mit dem Arsenal ihrer High-Tech Tatmittel mit der staatlich vor Strafverfolgung geschützten, menschenverachtenden Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben über die Bundesverfassung und über das Strafgesetzbuch stellen.

Durch Ausübung seiner politischen Rechte hat das Schweizervolk das Recht, die Beseitigung der eklatanten Strukturfehler zum Wohl und Nutzen des Volkes und der Bevölkerung einzuleiten und einzufordern. Hierzu möchte ich Sie alle ermutigen. Bundesverfassung Art. 6 verpflichtet uns alle, individuelle und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen: «Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei». Zur Beseitigung der eklatanten Strukturfehler sind in abstrakten Normen das Verbot von Nachrichtendiensten, das verpflichtende Gebot von staatlichen Spionageabwehren sowie Ergänzungen der Grundrechte in der Bundesverfassung dem Volk in einer Volksabstimmung vorzulegen. Die Zukunft unseres Landes entsteht nicht im Gegeneinander, sondern im Miteinander.

Fühlen Sie sich angesprochen und möchten sich in einem überparteilichen Initiativkomitee für die Freiheit und die Rechte des Volkes in Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes engagieren? Der aktuell vorgeschlagene Initiativtext ist passwortgeschützt im nachfolgenden Beitrag abrufbar. Nach der behördlichen Vorprüfung der Initiative sind, nach Fristbeginn, 100’000 Unterschriften beizubringen. Interessentinnen für die Mitwirkung in einem Initiativkomitee mit Schweizer Stimmberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz wird unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Wohnadresse, des Berufes sowie der E-Mail-Adresse das Passwort bekannt gegeben. Sie bringen die Bereitschaft mit, bei einer Teilnahme im Initiativkomitee einen Beitrag zur Verwirklichung der Volksinitiative zu leisten. Die Kontaktangaben der Redaktion von SFR, bei welcher das Passwort angefordert werden kann, sind im Impressum dieser Internetplattform publiziert.

Ständeratswahlkampf für die Bundesratswahlen 2019 – der Bundesratskandidat Roy Erismann

11.12.2018/re Update • Sollen von Bundesrätin Viola Amherd im VBS und Karin Keller-Sutter im EJPD die Missstände beseitigt werden welche im Bewerbungsschreiben für das Amt des Bundesrates von Roy Erismann erläutert wurden?

Der Tag nach der Konstituierung der Departemente durch den Bundesrat

11.12.2018/re • Parallel zum Tagesgeschäft als Bundesrat eine neue Sicherheitsarchitektur Schweiz umzusetzen zu können war die zentrale Thematik im Bewerbungsschreiben von Roy Erismann an die Bundesversammlung. Zur Umsetzung wurde als Wunschdepartement das EJPD angegeben. Eine neue Sicherheitsarchitektur beinhaltet die innere und äussere Sicherheit der Schweiz.

„Ständeratswahlkampf für die Bundesratswahlen 2019 – der Bundesratskandidat Roy Erismann“ weiterlesen

Die Weichenstellung der Bundesratswahlen am 5.12.2018


Zäsur oder Status quo – eine Frage der Verantwortung

11.11.2018/re • Die Bundesratswahlen vom 5.12.2018 wird zur wichtigsten Wahl des Zeitraumes nach dem zweiten Weltkrieg. Das Volk ist Verfassungsgeber und schreibt die Verfassungen – die Bundesverfassung und die Verfassungen aller Kantone. Der Nationalrat und der Ständerat erlassen durch ihre Gesetzgebung das Schweizerische Strafgesetzbuch. Der Bundesrat bricht die Verfassungen und das vom Parlament erlassene Strafrecht durch die heimliche Beschaffung von Rüstungsgütern welche für strafbare Handlungen verwendet werden ohne das Strafuntersuchungen geführt werden.

„Die Weichenstellung der Bundesratswahlen am 5.12.2018“ weiterlesen

Beschwerde II beim Schweizer Presserat

Update 29.1.2018/re • Der Schweizer Presserat hat auf die Beschwerde von Roy Erismann vom 5.12.2018 einen Nichteintretensentscheid ausgesprochen. Dem interessierten Leser ist zu empfehlen die Beschwerde und den Entscheid zu studieren und sich über die fehlende «Pressefreiheit» eine eigene Meinung zu bilden.

Ob Medien recherchieren weshalb der Bundesrat, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 265, Hochverrat begeht, wie der Bundesrat die Bundesverfassung und die Verfassungen der Kantone bricht und ob die Bevölkerung von den Medien hierüber informiert werden müssen ist Ermessenssache. Dies sowohl für sämtliche Medien, wie auch für den Schweizer Presserat.

„Beschwerde II beim Schweizer Presserat“ weiterlesen

Zensur im Service Public = Ja zu No Billag !

Update 28.1.2018/re • Die Stimmberechtigten in der Schweiz können am 4. März 2018 über die Abschaffung der Billag-Gebühr befinden mit welcher der «Service Public» finanziert wird. In der Abstimmungsdiskussion haben sich die Stimmberechtigten die Frage zu stellen ob diese bereit sind Medienanstalten mit Gebührengeldern zu finanzieren welche Schweizer Militärtechnik-Verbrechen an der Schweizer Zivilbevölkerung – Verbrechen zu welchen keine Strafuntersuchungen geführt werden – vorsätzlich, wissentlich und willentlich zensurieren.

„Zensur im Service Public = Ja zu No Billag !“ weiterlesen

Das Volk drückt den «Reset»-Knopf

24.1.2018/re • Im Beitrag «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» entfaltet Ständeratskandidat Roy Erismann die Problematik der Zensur im Service Public und empfiehlt den Stimmberechtigten über die Eidgenössische Volksabstimmung «No Billag» das Ende der Zensur im Service Public zu erwirken.

Herausgegriffen aus der publizierten Meinungsvielfalt der Presse können die Betrachtungen der Medien in Bezug zur Empfehlung «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» betrachtet werden. Die ethischen Standpunkte der Medien von einem freien Service Public wecken Erwartungshaltungen welche bestärken das die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 4. März 2018 nicht nur die Wahl haben, sondern das Recht ausüben sollen über ihr Votum die Beendigung der Zensur in der Schweiz einzufordern.

„Das Volk drückt den «Reset»-Knopf“ weiterlesen

Eröffnung des Ständeratswahlkampfes

1.12.2017/re • Bildete im Nationalratswahlkampf 2015 schwergewichtig die Forderung ziviler Strafuntersuchungen bei Straftaten mit Elektromagnetischen Waffen und der Elektronischen Kriegsführung gegen Leib und Leben das Schwerpunktthema erwuchs daraus eine Gesamtlösung welche Thematik des Ständeratswahlkampfes bildet. Es ist die gesellschaftspolitische Erkenntnis das die Abschaffung der kriminellen Militärdoktrin des Bundesrates zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit eine tiefgreifende und umfassende neue Sicherheitsarchitektur nach sich zieht welche im Landesinteresse erforderlich ist.

„Eröffnung des Ständeratswahlkampfes“ weiterlesen

Die Medienrevolution – Zensur!

6.11.2017/re • Die Kontrollfunktion der Medien welche zum Zuge kommen sollte wenn Exekutive und Justiz versagen – Theorie und Praxis. Kommentar zur Publikation von Chefredaktor Rutishauser im Tages-Anzeiger.

Unter dem Titel «Die Medienrevolution – Eine hartnäckige Berichterstattung kann bei Missständen die Machtverhältnisse ganz gehörig zum Tanzen bringen» äussert sich der Chefredaktor Arthur Rutishauser im Tages-Anzeiger vom Samstag, 4.11.2017, Seite 12, über die Kontrollfunktion der Medien. Wenn ein Teil der gebührenfinanzierten Medien als Informationsquelle wegfallen würde sei diese Kontrollfunktion gefährdet.

„Die Medienrevolution – Zensur!“ weiterlesen

Hören Sie Stimmen im Kopf? Wie mit Pressezensur Militärtechnik-Verbrechen vertuscht werden

27.10.2017/re • Eine Publikation der Neuen Zürcher Zeitung in der Rubrik «Forschung und Technik» zeigt dies beispielhaft.

In der Ausgabe vom Freitag, 25.8. 2017 publizierte die NZZ unter der Rubrik «Forschung und Technik» auf Seite 55 den Artikel: «Stimmen, die einem ständig begleiten – Man muss nicht psychisch krank sein, um stimmen zu halluzinieren. Tatsächlich leben auch manche gesunde Menschen jahrelang mit Kommentatoren in ihrem Kopf».

Der NZZ-Artikel wird von Roy Erismann inhaltlich nicht kommentiert, sondern die interessierte Leserschaft ist aufgerufen einen Vergleich mit dem Artikel im Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht», Ausgabe Nr. 7, Januar 2016, «Human Brain Project: Metalloxyde – Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten des Menschen mit Militärtechnik» vorzunehmen. Das Gratisblatt Nr. 7 ist auf dieser Internetplattform unter der Kategorie «Schweizer Freiheit und Recht» als PDF-Datei abrufbar. Der zitierte NZZ-Artikel ist im Online-Archiv der NZZ im Internet abrufbar.

„Hören Sie Stimmen im Kopf? Wie mit Pressezensur Militärtechnik-Verbrechen vertuscht werden“ weiterlesen