Volksinitiative zur Ergänzung der Bundesverfassung

Aufruf zur Initiierung und Mitarbeit in einem überparteilichen Initiativkomitee

In der Periodika Schweizer Freiheit und Recht, Ausgabe Nr. 18, wurden eklatante Strukturfehler in unser Schweizer regelbasierten Ordnung diskutiert. Die nachhaltige Beseitigung der Strukturfehler durch das Schweizervolk kann in unserer Demokratie durch Wahrnehmung politischer Rechte von in der Schweiz Stimmberechtigten mittels einer Volksinitiative initiiert werden.

Strafbare Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben wird in der Schweiz vor Strafverfolgung geschützt. Begünstigte dieser Praxis sind Schweizer Nachrichtendienste und ihre ausländischen Partnerdienste. Staatlich geschützte Kriminalität zur Etablierung von Nachrichtendienst-Sklaven und Nachrichtendienst-Leibeigenen mittels eines praktizierten verfassungs- und gesetzwidrigem Graubereiches. Dies ermöglicht Nachrichtendiensten den Missbrauch von Menschen welche für nachrichtendienstliche Zwecke wie Spionage oder dem Schutz der Zusammenarbeit der Schweizer Nachrichtendienste an Spionageoperationen ihrer ausländischen Partnerdienste auf Schweizer Territorium erfolgt. Mittels Gewalt-Repressionen durch Unterwerfungskriminalität soll eine Bewusstseinsänderung bei den Opfern herbeigeführt werden. Repression mit verdeckten High-Tech Tatmitteln mit welchen die Zielpersonen aus der Anonymität heraus gefoltert, gelyncht oder misshandelt werden. Repression durch Verletzung der physischen körperlichen Integrität an wehrlosen Menschen welche hierdurch in einem Nachrichtendienst-Korrupten Staats-System zu Opfer von Verbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden.

Die Armee verteidigt im Kriegsfall unser Territorium. Ein eigenes Territorium ist unverzichtbar erforderlich, damit unsere eigene regelbasierte Ordnung (Bundesverfassung, Gesetzeserlasse) auf unserem Territorium gelten kann, und nicht eine aufgezwungene regelbasierte Ordnung eines kriegerischen Eroberers. Zerstören wir unsere regelbasierte Verfassungs- und Rechtsordnung selber, zerstören wir den Zweck der Eidgenossenschaft wie dieser unsere Schweizerische Bundesverfassung in Art. 2 Abs. 1 vorgibt. Die Freiheit und die Rechte des Volkes lassen sich nicht schützen und verteidigen indem unsere demokratisch etablierte regelbasierte Verfassungs- und Rechtsordnung systematisch gebrochen wird.

Parallelgesellschaften, welche mit vor Strafverfolgung geschützter High-Tech Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben Menschen als Nachrichtendienst-Sklaven oder Nachrichtendienst-Leibeigene unterwerfen sind in der Schweiz zu beseitigen. Nachrichtendienste agieren in der Schweiz als verdeckte Parallelgesellschaften welche sich mit dem Arsenal ihrer High-Tech Tatmittel mit der staatlich vor Strafverfolgung geschützten, menschenverachtenden Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben über die Bundesverfassung und über das Strafgesetzbuch stellen.

Durch Ausübung seiner politischen Rechte hat das Schweizervolk das Recht, die Beseitigung der eklatanten Strukturfehler zum Wohl und Nutzen des Volkes und der Bevölkerung einzuleiten und einzufordern. Hierzu möchte ich Sie alle ermutigen. Bundesverfassung Art. 6 verpflichtet uns alle, individuelle und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen: «Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei». Zur Beseitigung der eklatanten Strukturfehler sind in abstrakten Normen das Verbot von Nachrichtendiensten, das verpflichtende Gebot von staatlichen Spionageabwehren sowie Ergänzungen der Grundrechte in der Bundesverfassung dem Volk in einer Volksabstimmung vorzulegen. Die Zukunft unseres Landes entsteht nicht im Gegeneinander, sondern im Miteinander.

Fühlen Sie sich angesprochen und möchten sich in einem überparteilichen Initiativkomitee für die Freiheit und die Rechte des Volkes in Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes engagieren? Der aktuell vorgeschlagene Initiativtext ist passwortgeschützt im nachfolgenden Beitrag abrufbar. Nach der behördlichen Vorprüfung der Initiative sind, nach Fristbeginn, 100’000 Unterschriften beizubringen. Interessentinnen für die Mitwirkung in einem Initiativkomitee mit Schweizer Stimmberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz wird unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Wohnadresse, des Berufes sowie der E-Mail-Adresse das Passwort bekannt gegeben. Sie bringen die Bereitschaft mit, bei einer Teilnahme im Initiativkomitee einen Beitrag zur Verwirklichung der Volksinitiative zu leisten. Die Kontaktangaben der Redaktion von SFR, bei welcher das Passwort angefordert werden kann, sind im Impressum dieser Internetplattform publiziert.

PODCAST

Audio-Player

Inhaltsübersicht der Audio-Dateien

  1. Das schriftliche Interview mit Chat-GPT wird als PODCAST vorgelesen. Chat GPT wurden Fragen gestellt über Elektromagnetische Waffen, radioelektrische Mind-Control Sende- und Empfangsanlagen sowie über ethische Aspekte zur fehlenden Publikation von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen.
    Das interessante Interview wird Chat-GPT verdankt.
  1. Aus dem Protokoll des Nürnberger Hauptprozesses werden, auszugsweise, Fragen vom Chefankläger Robert Jackson und die Antworten des Angeklagten Hermann Göring als PODCAST vorgelesen.
    Unter dem Titel «Die Menschen haben aus der Geschichte nichts gelernt» wird kommentiert, was moderne Machthaber aus dem Prozess von Nürnberg 1946 gelernt haben.

Gedanken zum Nationalfeiertag

Die «Gedanken zu den Nationalfeiertagen» wurden staatstragenden Persönlichkeiten auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde jeweils am 1. August zugestellt und der Öffentlichkeit auf der Internetplattform zugänglich gemacht. Die «Gedanken zum Nationafeiertag» wurden für die Jahre 2014, 2015, 2017 und 2023 erstellt und sind als PDF abrufbar. Die vollständige Auflistung erfolgt mit WEITERLESEN.

Gedanken zum
Nationalfeiertag 2023
10 Seiten

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Schaufensterpolitik (vormaliges Editorial)

In Verteilaktionen vor den Bundesratsersatzwahlen am 07.12.2022 wurden hunderte Exemplare der Bevölkerung verteilt. Bei der Übergabe der Periodika an in der Schweiz stimmberechtigte Personen wurde empfohlen, am 07.12.2022 den Abschiedsreden von Bundesrat Ueli Maurer sowie Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Fernsehen SRF zuzuhören. Wenn in den Abschiedsreden ein Wort darüber berichtet werde, was auf den sechs Seiten der Periodika enthüllt worden ist, werde die Angelegenheit in Ordnung gebracht, ansonsten nicht. Jeder könne sich eine eigene Meinung dazu bilden.

In den Abschiedsreden am 07.12.2022 haben beide abgetretenen Bundesräte sich in keinem Wort hierzu verlauten lassen.

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Kommentar zum «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, PMT»

28.05.2021/re • Die Redaktion von Schweizer Freiheit und Recht, SFR, empfiehlt den Stimmberechtigten das PMT in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abzulehnen. Das Gesetz ist inhaltlich nicht ausgegoren und vom Volk an den Absender zu retournieren. Die Gesetzesvorlage bekämpft ausschliesslich Symptome, nicht die Ursachen und deren Auswirkungen für die gesamte Bevölkerung.

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Jean-Philippe Gaudin verlässt Nachrichtendienst des Bundes

14.05.2021/re • Dies gibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 12.05.2021 im Anschluss an eine Sitzung des Bundesrates bekannt. Der Bundesrat hat der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf den 31.08.2021 zugestimmt. Jean-Philippe Gaudin wird den NDB per Ende August 2021 verlassen. Bis seine Nachfolge geregelt ist übernimmt der stellvertretende Direktor, Herr Jürg Bühler, die interimistische Leitung des NDB, meldet der Bundesrat.

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Gedanken lesen

29.3.2020/re • In einem siebenseitigen Interview prognostiziert der Linguist Balthasar Bickel im UZH magazin 1/2020 das es dank Neurotechnologie bald möglich sein könnte, Gedanken zu lesen. Es ist die absurde Prognose einer «zukünftigen» technischen Möglichkeit welche schon seit Jahrzehnten Realität ist.

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Crypto-Leaks: Ein Wunder ist geschehen!

Update 23.4.2020/re • Am 12. Februar 2020 titelte der Tages-Anzeiger auf der Titelseite: «CIA hörte mit Schweizer Hilfe über 100 Staaten ab». Am Tag vorher, am 11. Februar 2020, erfolgten bereits Meldungen zur Thematik mit der Ankündigung der Publikation zur Affäre «Cryptoleaks» im Tages-Anzeiger.

Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen. Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird.

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