Hören Sie Stimmen im Kopf? Wie mit Pressezensur Militärtechnik-Verbrechen vertuscht werden

27.10.2017/re • Eine Publikation der Neuen Zürcher Zeitung in der Rubrik «Forschung und Technik» zeigt dies beispielhaft.

In der Ausgabe vom Freitag, 25.8. 2017 publizierte die NZZ unter der Rubrik «Forschung und Technik» auf Seite 55 den Artikel: «Stimmen, die einem ständig begleiten – Man muss nicht psychisch krank sein, um stimmen zu halluzinieren. Tatsächlich leben auch manche gesunde Menschen jahrelang mit Kommentatoren in ihrem Kopf».

Der NZZ-Artikel wird von Roy Erismann inhaltlich nicht kommentiert, sondern die interessierte Leserschaft ist aufgerufen einen Vergleich mit dem Artikel im Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht», Ausgabe Nr. 7, Januar 2016, «Human Brain Project: Metalloxyde – Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten des Menschen mit Militärtechnik» vorzunehmen. Das Gratisblatt Nr. 7 ist auf dieser Internetplattform unter der Kategorie «Schweizer Freiheit und Recht» als PDF-Datei abrufbar. Der zitierte NZZ-Artikel ist im Online-Archiv der NZZ im Internet abrufbar.

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Die Bundesratswahl vom 20-9-2017 ist Geschichte – ohne Geschichte zu schreiben (Editorial)

23.9.2017/re • Zwei Bundesräte haben in den vergangenen Jahren das Konzentrationslager Ausschwitz besucht. «So etwas darf nie mehr passieren», lautete der sichtlich tief betroffene Kommentar vor allen Medien. Die Schweiz war allerdings im Zweiten Weltkrieg weder Kriegsteilnehmer, noch an den Gräueltaten der Nationalsozialisten in irgendeiner Form beteiligt. Was also war mit diesem Statement gemeint?

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Pressemitteilungen – Medieninformationen zur Bundesratskandidatur

14.9.2017/re • Ein erstes Bulletin «Pressemitteilung – Medieninformation 2017/1» über die erfolgte Bundesratskandidatur von Roy Erismann wurde am 1.9.2017 mit E-Mail 83 Medienanstalten in der ganzen Schweiz zugestellt. Ein zweites Bulletin ist den Medien am 6.9.2017 als rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben, mit A-Post als registrierte Massensendung, zugestellt worden. Bis heute (14.9.2017) erfolgte keinerlei Berichterstattung in Schweizer Zeitungen oder TV- und Radiostationen. Beide Medienmitteilungen sind im Beitrag als PDF-Datei publiziert.

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Beschwerde I beim Schweizer Presserat

Update 5.9.2017/re • Beim Schweizer Presserat wurde am 21.6.2017 eine Beschwerde gegen Schweizer Medienanstalten wegen schweren Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht eingereicht. Der Entscheid des Schweizer Presserates, datiert 28.8.2017, liegt nun vor. Die Schreiben sind als PDF-Datei abrufbar.
Am 1.9.2017 wurde schweizweit Medienanstalten die Medienmitteilung – Presseinformation 2017/1 zur Thematik Bundesratswahlen vom 20.9.2017 zugestellt. Es erfolgte keinerlei Publikation in den Medien weshalb der Schweizer Presserat um Auskunft betreffend der Beschwerdefristen ersucht wurde.

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Bundesratskandidatur Roy Erismann (Editorial)

28.8.2017/re • Mit seiner Bundesratskandidatur eröffnet Roy Erismann der Bundesversammlung die Prioritätenfrage für die Ersatzwahl des freigewordenen Bundesratssitzes: Tessin, Romandie, Mann, Frau – oder eine neue Sicherheitsarchitektur für die Schweiz. Dies steht am 20.9.2017 der Vereinigten Bundesversammlung zu Wahl.

Der parteilose Bundesratskandidat Roy Erismann steht für die Abschaffung einer kriminellen Militärdoktrin welche sich wie die Wurzeln eines Baumes vom Stamm verzweigt und sich fein verästelnd in allen Bereichen der Zivilgesellschaft eingenistet hat.

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Medienmitteilung – Presseinformation 2016/2

30.9.2016/re • Unter dem Titel „Schweizer Staatsverbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweiz“ erhielten 130 Medienanstalten in der ganzen Schweiz (Presse, Fernsehen) die Medienmitteilung – Presseinformation 2016/2.

Die Medienmitteilungen – Presseinformationen 2016/1 und 2016/2 führten, wie die vorangegangenen Medienmitteilungen während des Nationalratswahlkampfes 2015 von Roy Erismann, bisher zu keinerlei Thematisierung in den Medien. Keine einzige Rückfrage im Rahmen einer Recherche der Medien erfolgte beim Autor was, angesichts der Brisanz der Angelegenheit, die Frage aufkommen lässt: Wie wird die Zensur organisiert und wer ist der Zensor?

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Staatsanwaltschaften verweigern rechtsmedizinische Untersuchung

9.9.2016/re • Am 8.9.2016 wurde Roy Erismann das Urteil UH160241-O/U/HON des Obergerichtes vom Kanton Zürich betreffend Verweigerung einer rechtsmedizinischen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich, zugestellt. Gegenstand des Verfahrens waren Verbrechen durch modernste Militärtechnik zu welchen die Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich weder Strafuntersuchungen führen wollen noch Straftaten, deren Wirkungsweise genau erläutert wurde, erkennen. Eine Befundaufnahme und Beweissicherung durch eine rechtsmedizinische Untersuchung im Institut für Rechtsmedizin wird von den Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich strikte verweigert.

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Medienmitteilung – Presseinformation 2016-1

9.7.2016/re • 128 Medienanstalten in der ganzen Schweiz (Presse, Fernsehen) wurden über den aktuellen Stand informiert. Die Kernaussage ist das der Bundesrat sich so lange im Bundesratsamt halten kann wie die strikte Medienzensur zu Staatsverbrechen, welche mit Methoden modernster Militärtechnik an der Zivilbevölkerung erfolgen, aufrechterhalten erhalten werden kann.

Die Medien werden an ihre journalistischen Standesregeln erinnert: “Die Verantwortlichkeit der Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Öffentlichkeit hat den Vorrang vor jeder anderen, insbesondere vor ihrer Verantwortlichkeit gegenüber ihren Arbeitgebern und gegenüber staatlichen Organen.“

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Elektronische Kriegsführung gegen Leib und Leben, EKF – Finanzierung des Terrorismus

Wer in der Absicht, ein Gewaltverbrechen zu finanzieren mit dem die Bevölkerung eingeschüchtert werden soll, Vermögenswerte sammelt oder zur Verfügung stellt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Dieser Satz ist in der Definition des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Art. 260quinquies.

In einer gerichtlichen Beschwerde lässt sich Art. 260quinquies nicht einbringen da keinerlei öffentliche Zahlen vorliegen in welcher Höhe in der Schweiz finanzielle Mittel für EKF gegen Leib und Leben bereitgestellt werden. Im Ausland werden Summen in Millionenhöhe investiert. Über die Höhe der finanziellen Mittel für die Entwicklung und Produktion elektromagnetischer Waffen in der Schweiz, und unter welchen Budgetposten diese geheime Finanzierung verbucht wurden und werden, lässt sich nur spekulieren. Darf man vermuten dass sich die getätigten Ausgaben vermutlich in Milliardenhöhe bewegen? Unabhängig von der Höhe steht fest, die Bevölkerung finanziert die Budgets und Ausgaben für EKF über ihre eigenen Steuerabgaben, natürliche sowie juristische Personen. Die Bevölkerung zahlt dreifach. Zuerst finanziert die Bevölkerung die geheime Beschaffung der technischen Mittel welche zum Einsatz von EKF gegen Leib und Leben erforderlich sind. Danach zahlt die betroffene Zivilbevölkerung für den Repressionsapparat welcher nötig ist wehrlosen zu verunmöglichen, Rechtsmittel gegen Straftaten, welche Mittels EKF gegen Leib und Leben erfolgten, ergreifen zu können. Danach zahlt die Bevölkerung ein drittes Mal für die Opfer der Gewalttaten über die Krankenkassenprämien nachdem Opfer sich in ärztliche Pflege begeben haben. Krankenkassenprämien sind obligatorisch und werden, wie Steuerabgaben, durch alle finanziert.

Was der Begriff «Elektronische Kriegsführung» (EKF) umfasst

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Neues Nachrichtendienstgesetz während Gesetze und Verfassungen gebrochen werden?

1.1.2016/re. • Wie immer nach Attentaten wittern Nachrichtendienste Morgenluft da dies jedes Mal der logisch optimale Zeitpunkt ist grosse Public Relation Tätigkeit zu entfalten um die nachrichtendienstliche Tätigkeit als unabdingbare Notwendigkeit und den stetigen Ausbau mit neuen Mitteln und Personal zu begründen. Die Politik reagiert auch prompt und gewährt nach jedem Attentat irgendwo auf dem Planeten eine finanzielle Aufstockung von Mitteln, Personal, Gesetzen oder Kompetenzerweiterungen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um das neue Nachrichtendienstgesetz ist zu hinterfragen wie viel Vertrauen Bürgerinnen und Bürger diese in von diesen nicht kontrollierbare Nachrichtendienste setzen sollen.

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