Ständeratswahlkampf für die Bundesratswahlen 2019 – der Bundesratskandidat Roy Erismann

11.12.2018/re Update • Sollen von Bundesrätin Viola Amherd im VBS und Karin Keller-Sutter im EJPD die Missstände beseitigt werden welche im Bewerbungsschreiben für das Amt des Bundesrates von Roy Erismann erläutert wurden?

Der Tag nach der Konstituierung der Departemente durch den Bundesrat

11.12.2018/re • Parallel zum Tagesgeschäft als Bundesrat eine neue Sicherheitsarchitektur Schweiz umzusetzen zu können war die zentrale Thematik im Bewerbungsschreiben von Roy Erismann an die Bundesversammlung. Zur Umsetzung wurde als Wunschdepartement das EJPD angegeben. Eine neue Sicherheitsarchitektur beinhaltet die innere und äussere Sicherheit der Schweiz.

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Die Weichenstellung der Bundesratswahlen am 5.12.2018


Zäsur oder Status quo – eine Frage der Verantwortung

11.11.2018/re • Die Bundesratswahlen vom 5.12.2018 wird zur wichtigsten Wahl des Zeitraumes nach dem zweiten Weltkrieg. Das Volk ist Verfassungsgeber und schreibt die Verfassungen – die Bundesverfassung und die Verfassungen aller Kantone. Der Nationalrat und der Ständerat erlassen durch ihre Gesetzgebung das Schweizerische Strafgesetzbuch. Der Bundesrat bricht die Verfassungen und das vom Parlament erlassene Strafrecht durch die heimliche Beschaffung von Rüstungsgütern welche für strafbare Handlungen verwendet werden ohne das Strafuntersuchungen geführt werden.

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Beschwerde II beim Schweizer Presserat

Update 29.1.2018/re • Der Schweizer Presserat hat auf die Beschwerde von Roy Erismann vom 5.12.2018 einen Nichteintretensentscheid ausgesprochen. Dem interessierten Leser ist zu empfehlen die Beschwerde und den Entscheid zu studieren und sich über die fehlende «Pressefreiheit» eine eigene Meinung zu bilden.

Ob Medien recherchieren weshalb der Bundesrat, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 265, Hochverrat begeht, wie der Bundesrat die Bundesverfassung und die Verfassungen der Kantone bricht und ob die Bevölkerung von den Medien hierüber informiert werden müssen ist Ermessenssache. Dies sowohl für sämtliche Medien, wie auch für den Schweizer Presserat.

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Zensur im Service Public = Ja zu No Billag !

Update 28.1.2018/re • Die Stimmberechtigten in der Schweiz können am 4. März 2018 über die Abschaffung der Billag-Gebühr befinden mit welcher der «Service Public» finanziert wird. In der Abstimmungsdiskussion haben sich die Stimmberechtigten die Frage zu stellen ob diese bereit sind Medienanstalten mit Gebührengeldern zu finanzieren welche Schweizer Militärtechnik-Verbrechen an der Schweizer Zivilbevölkerung – Verbrechen zu welchen keine Strafuntersuchungen geführt werden – vorsätzlich, wissentlich und willentlich zensurieren.

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Das Volk drückt den «Reset»-Knopf

24.1.2018/re • Im Beitrag «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» entfaltet Ständeratskandidat Roy Erismann die Problematik der Zensur im Service Public und empfiehlt den Stimmberechtigten über die Eidgenössische Volksabstimmung «No Billag» das Ende der Zensur im Service Public zu erwirken.

Herausgegriffen aus der publizierten Meinungsvielfalt der Presse können die Betrachtungen der Medien in Bezug zur Empfehlung «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» betrachtet werden. Die ethischen Standpunkte der Medien von einem freien Service Public wecken Erwartungshaltungen welche bestärken das die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 4. März 2018 nicht nur die Wahl haben, sondern das Recht ausüben sollen über ihr Votum die Beendigung der Zensur in der Schweiz einzufordern.

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Eröffnung des Ständeratswahlkampfes

1.12.2017/re • Bildete im Nationalratswahlkampf 2015 schwergewichtig die Forderung ziviler Strafuntersuchungen bei Straftaten mit Elektromagnetischen Waffen und der Elektronischen Kriegsführung gegen Leib und Leben das Schwerpunktthema erwuchs daraus eine Gesamtlösung welche Thematik des Ständeratswahlkampfes bildet. Es ist die gesellschaftspolitische Erkenntnis das die Abschaffung der kriminellen Militärdoktrin des Bundesrates zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit eine tiefgreifende und umfassende neue Sicherheitsarchitektur nach sich zieht welche im Landesinteresse erforderlich ist.

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Die Medienrevolution – Zensur!

6.11.2017/re • Die Kontrollfunktion der Medien welche zum Zuge kommen sollte wenn Exekutive und Justiz versagen – Theorie und Praxis. Kommentar zur Publikation von Chefredaktor Rutishauser im Tages-Anzeiger.

Unter dem Titel «Die Medienrevolution – Eine hartnäckige Berichterstattung kann bei Missständen die Machtverhältnisse ganz gehörig zum Tanzen bringen» äussert sich der Chefredaktor Arthur Rutishauser im Tages-Anzeiger vom Samstag, 4.11.2017, Seite 12, über die Kontrollfunktion der Medien. Wenn ein Teil der gebührenfinanzierten Medien als Informationsquelle wegfallen würde sei diese Kontrollfunktion gefährdet.

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Hören Sie Stimmen im Kopf? Wie mit Pressezensur Militärtechnik-Verbrechen vertuscht werden

27.10.2017/re • Eine Publikation der Neuen Zürcher Zeitung in der Rubrik «Forschung und Technik» zeigt dies beispielhaft.

In der Ausgabe vom Freitag, 25.8. 2017 publizierte die NZZ unter der Rubrik «Forschung und Technik» auf Seite 55 den Artikel: «Stimmen, die einem ständig begleiten – Man muss nicht psychisch krank sein, um stimmen zu halluzinieren. Tatsächlich leben auch manche gesunde Menschen jahrelang mit Kommentatoren in ihrem Kopf».

Der NZZ-Artikel wird von Roy Erismann inhaltlich nicht kommentiert, sondern die interessierte Leserschaft ist aufgerufen einen Vergleich mit dem Artikel im Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht», Ausgabe Nr. 7, Januar 2016, «Human Brain Project: Metalloxyde – Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten des Menschen mit Militärtechnik» vorzunehmen. Das Gratisblatt Nr. 7 ist auf dieser Internetplattform unter der Kategorie «Schweizer Freiheit und Recht» als PDF-Datei abrufbar. Der zitierte NZZ-Artikel ist im Online-Archiv der NZZ im Internet abrufbar.

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Pressemitteilungen – Medieninformationen zur Bundesratskandidatur

14.9.2017/re • Ein erstes Bulletin «Pressemitteilung – Medieninformation 2017/1» über die erfolgte Bundesratskandidatur von Roy Erismann wurde am 1.9.2017 mit E-Mail 83 Medienanstalten in der ganzen Schweiz zugestellt. Ein zweites Bulletin ist den Medien am 6.9.2017 als rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben, mit A-Post als registrierte Massensendung, zugestellt worden. Bis heute (14.9.2017) erfolgte keinerlei Berichterstattung in Schweizer Zeitungen oder TV- und Radiostationen. Beide Medienmitteilungen sind im Beitrag als PDF-Datei publiziert.

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Beschwerde I beim Schweizer Presserat

Update 5.9.2017/re • Beim Schweizer Presserat wurde am 21.6.2017 eine Beschwerde gegen Schweizer Medienanstalten wegen schweren Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht eingereicht. Der Entscheid des Schweizer Presserates, datiert 28.8.2017, liegt nun vor. Die Schreiben sind als PDF-Datei abrufbar.
Am 1.9.2017 wurde schweizweit Medienanstalten die Medienmitteilung – Presseinformation 2017/1 zur Thematik Bundesratswahlen vom 20.9.2017 zugestellt. Es erfolgte keinerlei Publikation in den Medien weshalb der Schweizer Presserat um Auskunft betreffend der Beschwerdefristen ersucht wurde.

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