Beschwerde II beim Schweizer Presserat

Update 29.1.2018/re • Der Schweizer Presserat hat auf die Beschwerde von Roy Erismann vom 5.12.2018 einen Nichteintretensentscheid ausgesprochen. Dem interessierten Leser ist zu empfehlen die Beschwerde und den Entscheid zu studieren und sich über die fehlende «Pressefreiheit» eine eigene Meinung zu bilden.

Ob Medien recherchieren weshalb der Bundesrat, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 265, Hochverrat begeht, wie der Bundesrat die Bundesverfassung und die Verfassungen der Kantone bricht und ob die Bevölkerung von den Medien hierüber informiert werden müssen ist Ermessenssache. Dies sowohl für sämtliche Medien, wie auch für den Schweizer Presserat.

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Zensur im Service Public = Ja zu No Billag !

Update 28.1.2018/re • Die Stimmberechtigten in der Schweiz können am 4. März 2018 über die Abschaffung der Billag-Gebühr befinden mit welcher der «Service Public» finanziert wird. In der Abstimmungsdiskussion haben sich die Stimmberechtigten die Frage zu stellen ob diese bereit sind Medienanstalten mit Gebührengeldern zu finanzieren welche Schweizer Militärtechnik-Verbrechen an der Schweizer Zivilbevölkerung – Verbrechen zu welchen keine Strafuntersuchungen geführt werden – vorsätzlich, wissentlich und willentlich zensurieren.

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Das Volk drückt den «Reset»-Knopf

24.1.2018/re • Im Beitrag «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» entfaltet Ständeratskandidat Roy Erismann die Problematik der Zensur im Service Public und empfiehlt den Stimmberechtigten über die Eidgenössische Volksabstimmung «No Billag» das Ende der Zensur im Service Public zu erwirken.

Herausgegriffen aus der publizierten Meinungsvielfalt der Presse können die Betrachtungen der Medien in Bezug zur Empfehlung «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» betrachtet werden. Die ethischen Standpunkte der Medien von einem freien Service Public wecken Erwartungshaltungen welche bestärken das die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 4. März 2018 nicht nur die Wahl haben, sondern das Recht ausüben sollen über ihr Votum die Beendigung der Zensur in der Schweiz einzufordern.

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Die Medienrevolution – Zensur!

6.11.2017/re • Die Kontrollfunktion der Medien welche zum Zuge kommen sollte wenn Exekutive und Justiz versagen – Theorie und Praxis. Kommentar zur Publikation von Chefredaktor Rutishauser im Tages-Anzeiger.

Unter dem Titel «Die Medienrevolution – Eine hartnäckige Berichterstattung kann bei Missständen die Machtverhältnisse ganz gehörig zum Tanzen bringen» äussert sich der Chefredaktor Arthur Rutishauser im Tages-Anzeiger vom Samstag, 4.11.2017, Seite 12, über die Kontrollfunktion der Medien. Wenn ein Teil der gebührenfinanzierten Medien als Informationsquelle wegfallen würde sei diese Kontrollfunktion gefährdet.

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Hören Sie Stimmen im Kopf? Wie mit Pressezensur Militärtechnik-Verbrechen vertuscht werden

27.10.2017/re • Eine Publikation der Neuen Zürcher Zeitung in der Rubrik «Forschung und Technik» zeigt dies beispielhaft.

In der Ausgabe vom Freitag, 25.8. 2017 publizierte die NZZ unter der Rubrik «Forschung und Technik» auf Seite 55 den Artikel: «Stimmen, die einem ständig begleiten – Man muss nicht psychisch krank sein, um stimmen zu halluzinieren. Tatsächlich leben auch manche gesunde Menschen jahrelang mit Kommentatoren in ihrem Kopf».

Der NZZ-Artikel wird von Roy Erismann inhaltlich nicht kommentiert, sondern die interessierte Leserschaft ist aufgerufen einen Vergleich mit dem Artikel im Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht», Ausgabe Nr. 7, Januar 2016, «Human Brain Project: Metalloxyde – Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten des Menschen mit Militärtechnik» vorzunehmen. Das Gratisblatt Nr. 7 ist auf dieser Internetplattform unter der Kategorie «Schweizer Freiheit und Recht» als PDF-Datei abrufbar. Der zitierte NZZ-Artikel ist im Online-Archiv der NZZ im Internet abrufbar.

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Pressemitteilungen – Medieninformationen zur Bundesratskandidatur

14.9.2017/re • Ein erstes Bulletin «Pressemitteilung – Medieninformation 2017/1» über die erfolgte Bundesratskandidatur von Roy Erismann wurde am 1.9.2017 mit E-Mail 83 Medienanstalten in der ganzen Schweiz zugestellt. Ein zweites Bulletin ist den Medien am 6.9.2017 als rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben, mit A-Post als registrierte Massensendung, zugestellt worden. Bis heute (14.9.2017) erfolgte keinerlei Berichterstattung in Schweizer Zeitungen oder TV- und Radiostationen. Beide Medienmitteilungen sind im Beitrag als PDF-Datei publiziert.

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Beschwerde I beim Schweizer Presserat

Update 5.9.2017/re • Beim Schweizer Presserat wurde am 21.6.2017 eine Beschwerde gegen Schweizer Medienanstalten wegen schweren Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht eingereicht. Der Entscheid des Schweizer Presserates, datiert 28.8.2017, liegt nun vor. Die Schreiben sind als PDF-Datei abrufbar.
Am 1.9.2017 wurde schweizweit Medienanstalten die Medienmitteilung – Presseinformation 2017/1 zur Thematik Bundesratswahlen vom 20.9.2017 zugestellt. Es erfolgte keinerlei Publikation in den Medien weshalb der Schweizer Presserat um Auskunft betreffend der Beschwerdefristen ersucht wurde.

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Medienmitteilung – Presseinformation 2016/2

30.9.2016/re • Unter dem Titel „Schweizer Staatsverbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweiz“ erhielten 130 Medienanstalten in der ganzen Schweiz (Presse, Fernsehen) die Medienmitteilung – Presseinformation 2016/2.

Die Medienmitteilungen – Presseinformationen 2016/1 und 2016/2 führten, wie die vorangegangenen Medienmitteilungen während des Nationalratswahlkampfes 2015 von Roy Erismann, bisher zu keinerlei Thematisierung in den Medien. Keine einzige Rückfrage im Rahmen einer Recherche der Medien erfolgte beim Autor was, angesichts der Brisanz der Angelegenheit, die Frage aufkommen lässt: Wie wird die Zensur organisiert und wer ist der Zensor?

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Medienmitteilung – Presseinformation 2016-1

9.7.2016/re • 128 Medienanstalten in der ganzen Schweiz (Presse, Fernsehen) wurden über den aktuellen Stand informiert. Die Kernaussage ist das der Bundesrat sich so lange im Bundesratsamt halten kann wie die strikte Medienzensur zu Staatsverbrechen, welche mit Methoden modernster Militärtechnik an der Zivilbevölkerung erfolgen, aufrechterhalten erhalten werden kann.

Die Medien werden an ihre journalistischen Standesregeln erinnert: “Die Verantwortlichkeit der Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Öffentlichkeit hat den Vorrang vor jeder anderen, insbesondere vor ihrer Verantwortlichkeit gegenüber ihren Arbeitgebern und gegenüber staatlichen Organen.“

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Das organisierte Schweigen von TeleZüri

15.8.2015/re • Die Entscheidung von TeleZüri zu schweigen veranlasst zu reden. Mit einem Wahlkampf-Schwerpunktthema anzutreten welches in allen Medien als weisser Fleck verschwiegen und ignoriert wird erfordert wohl eine ganz besondere Motivation. Den Wahlkampf trotzdem bis zur letzten Minute weiterzuführen und mit Hartnäckigkeit dem Schweigen Widerstand zu leisten gehört zur unternehmerischen Einstellung für Bürgerinnen und Bürger Freiheit zu erkämpfen und den Staat im Staat solange zu bekämpfen bis dieser in der Schweiz Geschichte geworden ist. Ein Beispiel wie organisiertes Schweigen zu unbequemem etabliert wird erläutert dieser Beitrag am Fall TeleZüri.

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