Update 29.1.2018/re • Der Schweizer Presserat hat auf die Beschwerde von Roy Erismann vom 5.12.2018 einen Nichteintretensentscheid ausgesprochen. Dem interessierten Leser ist zu empfehlen die Beschwerde und den Entscheid zu studieren und sich über die fehlende «Pressefreiheit» eine eigene Meinung zu bilden.
Ob Medien recherchieren weshalb der Bundesrat, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 265, Hochverrat begeht, wie der Bundesrat die Bundesverfassung und die Verfassungen der Kantone bricht und ob die Bevölkerung von den Medien hierüber informiert werden müssen ist Ermessenssache. Dies sowohl für sämtliche Medien, wie auch für den Schweizer Presserat.
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