9.9.2016/re • Am 8.9.2016 wurde Roy Erismann das Urteil UH160241-O/U/HON des Obergerichtes vom Kanton Zürich betreffend Verweigerung einer rechtsmedizinischen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich, zugestellt. Gegenstand des Verfahrens waren Verbrechen durch modernste Militärtechnik zu welchen die Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich weder Strafuntersuchungen führen wollen noch Straftaten, deren Wirkungsweise genau erläutert wurde, erkennen. Eine Befundaufnahme und Beweissicherung durch eine rechtsmedizinische Untersuchung im Institut für Rechtsmedizin wird von den Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich strikte verweigert.
„Staatsanwaltschaften verweigern rechtsmedizinische Untersuchung“ weiterlesenKritik vom UNO-Folter-Ausschuss
Der UNO-Ausschuss gegen Folter fordert dass die Schweiz Folter als Straftatbestand explizit in das Schweizerische Strafgesetzbuch aufnimmt.
Die NZZ berichtet, auszugsweise:
„Die zehn Mitglieder des Gremiums lobten am Montag in Genf zwar den Anti-Folter-Bericht der Schweizer Bundesbehörden als Modell für andere Länder. Ein Haupthindernis für eine wirksame Bekämpfung von Folter sei allerdings die bis heute fehlende Definition von Folter im schweizerischen Strafgesetzbuch. Die Schweiz hat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen ratifiziert, aber weder Folter noch Misshandlungen von Gefangenen sind ausdrückliche Straftatbestände. Im Schweizer Anti-Folter-Bericht wird dagegen argumentiert dass – obwohl nicht als solche bezeichnet – alle Folter-Handlungen bereits strafrechtlich verfolgt werden könnten.“.
Analyse und Kommentar:
Vorstoss an die UN Generalversammlung
In Erwägung der internationalen Dimension erfolgte Ende Juli 2014 ein Schreiben an die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York, sowie an das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights in Genf.
„Vorstoss an die UN Generalversammlung“ weiterlesenBeschwerde beim EGMR
Alle Anstrengungen die angestrebte innerstaatliche Lösung herbeizuführen verblieben bis Mai 2014 ohne Ergebnis. Meine persönliche Betroffenheit geltend machend habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 21. Mai 2014 eine ausführliche Beschwerde eingereicht. Der Entscheid für die Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung wurde nach der Einreichung auf 4-6 Wochen veranschlagt.
„Beschwerde beim EGMR“ weiterlesen