Staatsanwaltschaften verweigern rechtsmedizinische Untersuchung

9.9.2016/re • Am 8.9.2016 wurde Roy Erismann das Urteil UH160241-O/U/HON des Obergerichtes vom Kanton Zürich betreffend Verweigerung einer rechtsmedizinischen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich, zugestellt. Gegenstand des Verfahrens waren Verbrechen durch modernste Militärtechnik zu welchen die Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich weder Strafuntersuchungen führen wollen noch Straftaten, deren Wirkungsweise genau erläutert wurde, erkennen. Eine Befundaufnahme und Beweissicherung durch eine rechtsmedizinische Untersuchung im Institut für Rechtsmedizin wird von den Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich strikte verweigert.

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