Kritik vom UNO-Folter-Ausschuss

Der UNO-Ausschuss gegen Folter fordert dass die Schweiz Folter als Straftatbestand explizit in das Schweizerische Strafgesetzbuch aufnimmt.
Die NZZ berichtet, auszugsweise:

„Die zehn Mitglieder des Gremiums lobten am Montag in Genf zwar den Anti-Folter-Bericht der Schweizer Bundesbehörden als Modell für andere Länder. Ein Haupthindernis für eine wirksame Bekämpfung von Folter sei allerdings die bis heute fehlende Definition von Folter im schweizerischen Strafgesetzbuch. Die Schweiz hat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen ratifiziert, aber weder Folter noch Misshandlungen von Gefangenen sind ausdrückliche Straftatbestände. Im Schweizer Anti-Folter-Bericht wird dagegen argumentiert dass – obwohl nicht als solche bezeichnet – alle Folter-Handlungen bereits strafrechtlich verfolgt werden könnten.“.

Analyse und Kommentar:

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Beschwerde beim EGMR

Alle Anstrengungen die angestrebte innerstaatliche Lösung herbeizuführen verblieben bis Mai 2014 ohne Ergebnis. Meine persönliche Betroffenheit geltend machend habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 21. Mai 2014 eine ausführliche Beschwerde eingereicht. Der Entscheid für die Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung wurde nach der Einreichung auf 4-6 Wochen veranschlagt.

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