14.9.2017/re • Ein erstes Bulletin «Pressemitteilung – Medieninformation 2017/1» über die erfolgte Bundesratskandidatur von Roy Erismann wurde am 1.9.2017 mit E-Mail 83 Medienanstalten in der ganzen Schweiz zugestellt. Ein zweites Bulletin ist den Medien am 6.9.2017 als rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben, mit A-Post als registrierte Massensendung, zugestellt worden. Bis heute (14.9.2017) erfolgte keinerlei Berichterstattung in Schweizer Zeitungen oder TV- und Radiostationen. Beide Medienmitteilungen sind im Beitrag als PDF-Datei publiziert.
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