Volksinitiative zur Ergänzung der Bundesverfassung

Aufruf zur Initiierung und Mitarbeit in einem überparteilichen Initiativkomitee

In der Periodika Schweizer Freiheit und Recht, Ausgabe Nr. 18, wurden eklatante Strukturfehler in unser Schweizer regelbasierten Ordnung diskutiert. Die nachhaltige Beseitigung der Strukturfehler durch das Schweizervolk kann in unserer Demokratie durch Wahrnehmung politischer Rechte von in der Schweiz Stimmberechtigten mittels einer Volksinitiative initiiert werden.

Strafbare Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben wird in der Schweiz vor Strafverfolgung geschützt. Begünstigte dieser Praxis sind Schweizer Nachrichtendienste und ihre ausländischen Partnerdienste. Staatlich geschützte Kriminalität zur Etablierung von Nachrichtendienst-Sklaven und Nachrichtendienst-Leibeigenen mittels eines praktizierten verfassungs- und gesetzwidrigem Graubereiches. Dies ermöglicht Nachrichtendiensten den Missbrauch von Menschen welche für nachrichtendienstliche Zwecke wie Spionage oder dem Schutz der Zusammenarbeit der Schweizer Nachrichtendienste an Spionageoperationen ihrer ausländischen Partnerdienste auf Schweizer Territorium erfolgt. Mittels Gewalt-Repressionen durch Unterwerfungskriminalität soll eine Bewusstseinsänderung bei den Opfern herbeigeführt werden. Repression mit verdeckten High-Tech Tatmitteln mit welchen die Zielpersonen aus der Anonymität heraus gefoltert, gelyncht oder misshandelt werden. Repression durch Verletzung der physischen körperlichen Integrität an wehrlosen Menschen welche hierdurch in einem Nachrichtendienst-Korrupten Staats-System zu Opfer von Verbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden.

Die Armee verteidigt im Kriegsfall unser Territorium. Ein eigenes Territorium ist unverzichtbar erforderlich, damit unsere eigene regelbasierte Ordnung (Bundesverfassung, Gesetzeserlasse) auf unserem Territorium gelten kann, und nicht eine aufgezwungene regelbasierte Ordnung eines kriegerischen Eroberers. Zerstören wir unsere regelbasierte Verfassungs- und Rechtsordnung selber, zerstören wir den Zweck der Eidgenossenschaft wie dieser unsere Schweizerische Bundesverfassung in Art. 2 Abs. 1 vorgibt. Die Freiheit und die Rechte des Volkes lassen sich nicht schützen und verteidigen indem unsere demokratisch etablierte regelbasierte Verfassungs- und Rechtsordnung systematisch gebrochen wird.

Parallelgesellschaften, welche mit vor Strafverfolgung geschützter High-Tech Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben Menschen als Nachrichtendienst-Sklaven oder Nachrichtendienst-Leibeigene unterwerfen sind in der Schweiz zu beseitigen. Nachrichtendienste agieren in der Schweiz als verdeckte Parallelgesellschaften welche sich mit dem Arsenal ihrer High-Tech Tatmittel mit der staatlich vor Strafverfolgung geschützten, menschenverachtenden Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben über die Bundesverfassung und über das Strafgesetzbuch stellen.

Durch Ausübung seiner politischen Rechte hat das Schweizervolk das Recht, die Beseitigung der eklatanten Strukturfehler zum Wohl und Nutzen des Volkes und der Bevölkerung einzuleiten und einzufordern. Hierzu möchte ich Sie alle ermutigen. Bundesverfassung Art. 6 verpflichtet uns alle, individuelle und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen: «Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei». Zur Beseitigung der eklatanten Strukturfehler sind in abstrakten Normen das Verbot von Nachrichtendiensten, das verpflichtende Gebot von staatlichen Spionageabwehren sowie Ergänzungen der Grundrechte in der Bundesverfassung dem Volk in einer Volksabstimmung vorzulegen. Die Zukunft unseres Landes entsteht nicht im Gegeneinander, sondern im Miteinander.

Fühlen Sie sich angesprochen und möchten sich in einem überparteilichen Initiativkomitee für die Freiheit und die Rechte des Volkes in Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes engagieren? Der aktuell vorgeschlagene Initiativtext ist passwortgeschützt im nachfolgenden Beitrag abrufbar. Nach der behördlichen Vorprüfung der Initiative sind, nach Fristbeginn, 100’000 Unterschriften beizubringen. Interessentinnen für die Mitwirkung in einem Initiativkomitee mit Schweizer Stimmberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz wird unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Wohnadresse, des Berufes sowie der E-Mail-Adresse das Passwort bekannt gegeben. Sie bringen die Bereitschaft mit, bei einer Teilnahme im Initiativkomitee einen Beitrag zur Verwirklichung der Volksinitiative zu leisten. Die Kontaktangaben der Redaktion von SFR, bei welcher das Passwort angefordert werden kann, sind im Impressum dieser Internetplattform publiziert.