Update 23.4.2020/re • Am 12. Februar 2020 titelte der Tages-Anzeiger auf der Titelseite: «CIA hörte mit Schweizer Hilfe über 100 Staaten ab». Am Tag vorher, am 11. Februar 2020, erfolgten bereits Meldungen zur Thematik mit der Ankündigung der Publikation zur Affäre «Cryptoleaks» im Tages-Anzeiger.
Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen. Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird.
In der Affäre der vormaligen Crypto AG ergibt sich die Konstellation das von möglichen strafbaren Handlungen geschädigte Personen schon seit Jahren oder Jahrzehnten unbewusst mit Täterschaften der Crypto AG zusammengearbeitet haben dürften. Jedoch erst durch die Offenbarungen der Medien unter dem Begriff «Cryptoleaks» dürften sich geschädigte Personen bewusstgeworden sein das frühere Vorgesetzte oder Arbeitskollegen in der Crypto AG mutmassliche Täter sind. Um dies zu verdeutlichen wird aus dem in der NZZ vom 26.2.2020 (Seite 12) publizierten Interview unter dem Titel «Nur mit Offenheit kann man das Vertrauen zurückgewinnen», ein Auszug zitiert:
Frage vom Interviewer Stefan Betschon:
Auf der Webseite der Crypto International AG heisst es, die Firma sei durch die Medienberichte über die alte Crypto AG «schwer» getroffen worden und habe «turbulente» Zeiten durchgemacht. Wie war das für Sie als Chef dieser Firma, wie haben Sie die Medienberichte im Zusammenhang mit den Crypto-Leaks erlebt?
Antwort von CEO Andreas Linde, Crypto International AG:
Es waren schockierende Neuigkeiten. Sie schufen eine belastende Situation. Für die Kunden und vor allem auch für die Mitarbeiter. Zuerst habe ich versucht, für die Mitarbeiter und die Kunden und die Journalisten gleichermassen da zu sein. Dann ist mir klageworden, dass ich mich zuerst um die Angestellten kümmern muss. Es ging vielen von ihnen sehr, sehr schlecht. Sie fühlten sich von ihrem vorherigen Arbeitgeber betrogen. Wir mussten psychologische Hilfe organisieren, wir haben einen Psychologen geholt. Es war traumatisch, vor allem für jene, die schon sehr lange in diesem Bereich tätig waren. Es hat uns sehr schwer erwischt. Es war eine aussergewöhnliche Situation, ich habe noch nie vergleichbares erlebt.
Den Seelenzustand traumatisierter Opfer oder Geschädigter durch den Beistand eines Psychologen zu heilen oder zu lindern ist menschlich. Dass mit der Bestellung eines Psychologen nicht gleichzeitig eine Rechtsanwältin des Strafrechts beigezogen wurde welche die ersten Reaktionen und Aussagen der Opfer und Geschädigten protokollierte ist unverständlich und fragwürdig. Entstehen durch kriminelle Aktivitäten Schäden haben Opfer und Geschädigte einen Anspruch auf Strafklage und Zivilklage, welche auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden können. In einer adhäsionsweisen Zivilklage im Strafverfahren können Opfer und Geschädigte Entschädigungs- oder Genugtuungsforderungen einbringen. Im High-Tech Tätigkeitsfeld der Cryptologie arbeiten Ingenieure, und keine Juristen. Das Mitarbeiter, welche sich betrogen fühlen und welchen die juristischen Kenntnisse fehlen, keinen Rechtsbeistand erhielten, sondern lediglich einen Psychologen, lässt lediglich die Schlussfolgerung zu das an einer Strafverfolgung strafbarer Handlungen nicht das geringste Interesse bestand. Die ist keine Behauptung, sondern wird im letzten Teil des Interviews von CEO Andreas Linde bestätigt:
Frage vom Interviewer Stefan Betschon:
Sind Sie den Leuten, die Ihnen Teile der Crypto AG verkauft haben, böse? Fühlen Sie sich betrogen?
Antwort von CEO Andreas Linde, Crypto International AG:
Nein, ich mache niemandem Vorwürfe. Ich habe keine Hinweise, dass das alte Management Kenntnis hatte von den Dingen, die bekanntgeworden sind. Ich konzentriere mich darauf, die Firma zu retten. Wir werden die Vergangenheit hinter uns lassen, wir müssen das Vertrauen zurückbringen.
Haben den Schaden nicht die vormalige juristische Person der Crypto AG sowie handlungsbefugte Einzelpersonen in der Crypto AG verursacht, sondern die Medien? Wie aufgrund der Medienberichterstattung zu Cryptoleaks zu erfahren war hatte der im Iran inhaftierte Crypto AG Mitarbeiter Hans Bühler in einer Stillhaltevereinbarung Fr. 250’000.- Schweigegeld von der Cryoto AG erhalten. Es war wohl eine «vertrauensbildende» Massnahme. Wie viele Mitarbeiter der Crypto AG riskierten danach auf ihren Geschäftsreisen in alle Welt weiterhin ihr Leben, ohne dies erkennen zu können?
Infolge der Corona-Pandemie hat der Bundesrat Notmassnahmen ausgerufen in dessen Folge zivile Gerichte schlossen, was Verfahrensfristen anhält (Gerichtsferien). Fristen in Strafverfahren sind von dieser Massnahme nicht betroffen und laufen normal weiter. Die dreimonatige Antragsfrist für den Strafantrag in Anzeigedelikten endet am 11. Mai 2020, setzt man als den 11. Februar 2020 als Publikationsstart der Cryptoleak-Affäre.
Auch sei daran erinnert das die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) und die beiden Räte im Bundehaus infolge des eingestellten Parlamentsbetriebes aufgrund der Corona-Pandemie keine regulären Sitzungen durchführen. Die Kommissionen der Bundesparlamente weisen ausdrücklich darauf hin das die Weiterführung ihrer Tätigkeit über Videokonferenz die Behandlung vertraulicher Geschäfte ausschliesst. Alles, was mit Cryptoleaks oder der Tätigkeit der GPDel zusammenhängt, kann als vertraulich eingestuft werden.
Der 11. Mai 2020 ist auch der Tag an welchem die zweite Etappe der Notmassnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Corona-Pandiemie enden: Obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte werden am 11. Mai 2020 wieder öffnen.
Die Crypto AG wurde 2018 in die beiden Firmen CyOne Security AG und Crypto International AG aufgespalten wodurch das nationale vom internationalen Geschäftsfeld abgetrennt wurde.
In der Cryptoleak-Berichterstattung wurde enthüllt das die Eigner der Crypto AG ausländische Nachrichtendienste waren. Die vormaligen Eigner der Crypto AG dürften wenig Interesse daran haben das nun eine neue Firma in der Schweiz Geräte für die gesicherte Telekommunikation weiter herstellt und international vertreibt, welche nun abhörsicher werden. Was ist die Motivation des Personenkreises welcher die Cryptoleak-Dokumente gezielt der Washington Post, dem ZDF und der Rundschau SRF zugespielt hat?
Die Affäre Cryptoleaks hat auch transparent aufgezeigt das ohne eine Schweizer Produktion von Chiffriergeräten für die gesicherte Kommunikation die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Trifft dies zu könnte CyOne Security AG national als staatswichtiges Unternehmen eingestuft sein. In wie weit insofern ein staatlicher Schutz vor Strafverfolgung vorliegt, ist unklar. Dass das alte Management der Crypto AG bei der Aufspaltung der Firma im Jahre 2018 nicht gewusst haben soll wer die Eigner der Firma Crypto AG waren und sind, ist unglaubwürdig. Ohne dieses Wissen ist eine Firma rechtlich schwerlich aufzuteilen.
Fraglich ist weshalb die Redaktion der Rundschau, SRF, einen Antrag für eine persönliche Akteneinsicht in die Cryptoleaks-Akten kategorisch ablehnte. Auch die Rundschau SRF spielt eine intransparente Rolle. Eine Analyse, welche zu anderen Feststellungen als derjenigen der Rundschau führen könnte, ist offensichtlich unerwünscht.
Keine Strafanzeige – keine Bundesanwaltschaft – die Politik regelt die Sache unter sich selbst.
Crypto-Leaks: Ein Wunder ist geschehen!
14.2.2020/re • Die Schweizer Meiden enthüllen «eine der grössten Geheimdienstaktionen seit dem zweiten Weltkrieg» (Titelseite, TA, 12.2.2020). Radio, Fernsehen und die Tagespresse berichten seit dem 11.2.2020 über die von der Zuger Firma Crypto AG manipulierten Hochsicherheits-Chiffriergeräte, welche in über 120 Länder verkauft wurden. Im Verwaltungsrat der Crypto AG sassen verschiedentlich Grössen der bürgerlichen Zuger Politik» (NZZ, 13.2.2020 S.14).
Sämtliche Medien berichten als Leitartikel über die Affäre und die Politik liefert auch gleich die Antwort zur Problemlösung: «Politiker fordern im Fall Crypto-Leaks eine PUK» (Titelseite NZZ 13.2.2020). «Im Bundesrat laufen die Drähte wegen der Causa Crypto seit Monaten heiss. Mitte Januar setzte die Landesregierung Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer ein, um die Faktenlage zu klären. Oberholzer muss Ende Juni einen Bericht abliefern» (Titelseite, TA 12.2.2020).
Der Bundesrat erteilt Armee und Nachrichtendiensten – auch dem Armeenachrichtendienst – die Aufträge und setzt die allgemeinen Schwerpunkte der Tätigkeit dieser Dienste. Wieviel der Bundesrat über die gesetzlich verbotene Tätigkeit der Crypto AG wusste können aussenstehende nicht einschätzen. Somit sind zwei Möglichkeiten offen. Der Bundesrat wusste von nichts – oder er wusste alles.
Der Export der Geräte erfordert eine Exportbewilligung weshalb der Bund über die Geschäftstätigkeit der Crypto AG sehr gut informiert war. Hatte der Bundesrat keine Kenntnis über die verbotenen Aktivitäten der Crypto AG klärt Alt-Bundesrichter Oberholzer den Bundesrat über die Faktenlage auf. Hatte der Bundesrat Kenntnis der vorbotenen Aktivitäten so beschafft Alt-Bundesrichter Oberholzer dem Bundesrat die Kenntnis, was die anderen Beteiligten zugeben zu wissen, oder wussten.
Bundesparlamentarier fordern eine PUK, um die Angelegenheit aufzuklären. Das Politiker strafbare Handlungen möglicherweise zu verantworten haben, ist aus den Presseberichten klar zu entnehmen. In den Presseberichten ist jedoch absolut nirgends ein Wort über eine Strafanzeige zu lesen.
Das Wunder liegt im Dreizehnten Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches verborgen: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung.
Die offenbar zahlreich vorliegenden Papiere, welche die Crypto-Leaks in den Medien ausgelöst haben, gehören (zumindest in Kopie) mit einer Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft damit die Bundesanwaltschaft in einem Vorabklärungsverfahren prüfen kann, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für die Eröffnung einer Strafuntersuchung vorliegt. Trifft dies zu hat die Bundesanwaltschaft bei der Bundesversammlung eine Ermächtigung einzuholen, um eine Strafuntersuchung einleiten zu können.
Strafrechtliche Verantwortung kann nur die Bundesanwaltschaft klären. Polizeitaktische Ermittlungen – hierzu gehören Befragungen – laufen nicht nach dem Muster einer PUK. Man sollte sich daran erinnern: Es handelt sich um strafbare Handlungen aus dem Milieu von Nachrichtendiensten wo Lügen, Legenden, Vertuschen und Täuschen zu den Praktiken gehören, wie die Crypto-Leaks eindrücklich belegen.
Am 24.1.2018 publizierte Crypto AG die folgende Medienmitteilung:
CRYPTO AG STELLT WEICHEN FÜR KÜNFTIGES WACHSTUM
Steinhausen, 24. Januar 2018 – Die Crypto AG mit Sitz in Steinhausen ZG trennt ihr nationales und internationales Geschäft in zwei neue Gesellschaften auf. Das internationale Geschäft wird vom schwedischen Unternehmer Andreas Linde übernommen und von seiner Crypto International Group weiterentwickelt. Das Schweizer Geschäft wird im Rahmen eines Management-Buyouts in die «Crypto Schweiz AG» überführt. Mit diesem Schritt werden beide Unternehmen gestärkt und das Gros der Arbeitsplätze bleibt langfristig erhalten. Die Crypto AG hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute über diese Änderungen informiert.
(…)
Die operative Aufteilung auf die beiden neuen Gesellschaften wird im Verlaufe des Jahres 2018 umgesetzt. Bis Ende Jahr wollen beide Gesellschaften jeweils einen neuen Geschäftssitz im Kanton Zug gefunden haben. Die Immobilie des bisherigen Firmensitzes in Steinhausen wurde bereits im Dezember 2017 verkauft.
In einem Interview von Barnaby Skinner (NZZ 13.2.2020, S.15) erklärt Bruce Schneider: «Überraschen war für mich, dass die Crypto AG im Auftrag der CIA offenbar bis 2018 Kunden gefunden hat, die manipulierte Verschlüsselungstechnologien gekauft haben. Das diverse Regierungen diese Geräte trotz den Berichten über Verbindungen zur CIA weiterhin kauften, verstehe ich nicht».
Die Aufgabe und der Verkauf des Hauptsitzes der Crypto AG deutet darauf hin das der Auftragseingang stark rückläufig gewesen sein muss.
Solange keine Strafanzeige vorliegt muss die Bundesversammlung über keine Ermächtigung zu einer Strafuntersuchung entscheiden und das Bundeshaus kann sich zur grössten Geheimdienstaktionen seit dem zweiten Weltkrieg ohne Strafuntersuchung auf den Standpunkt stellen: «Oh Herr, es ist ein Wunder geschehen»!
Bundespräsident Ueli Maurer erläuterte am Radio mit seiner Wahrnehmung der Einladungen zu seinen Besuchen im Jahre 2019 in Washington D.C., Moskau, Peking und Riad sei auch die Pflege der Wirtschaftsbeziehungen einhergegangen. Ob auch Sicherheitstechnik in der Telekommunikation zu den Wirtschaftsthemen gehörte, wurde nicht bekannt gegeben.

