29.3.2020/re • In einem siebenseitigen Interview prognostiziert der Linguist Balthasar Bickel im UZH magazin 1/2020 das es dank Neurotechnologie bald möglich sein könnte, Gedanken zu lesen. Es ist die absurde Prognose einer «zukünftigen» technischen Möglichkeit welche schon seit Jahrzehnten Realität ist.
Das Interview ist die intellektuell clever aufgegleiste Rechtfertigung der Technik des «Gedanken lesen», welche International unter dem Begriff «Mind Control» eingegliedert ist. Techniken, welche nachrichtendienstlich in strafbaren Handlungen verbotener Verhörtechniken schon seit Jahrzehnten bei völlig gesunden Menschen für deren Überwachung weltweit im Einsatz sind, werden dem Leser als eine in Zukunft mögliche neue Errungenschaft zur Förderung linguistischer Forschung, oder in Anwendung bei medizinischer Indikation, vom Interviewten als hoffnungsvolle Wohltat angepriesen. In vorgeblicher Ahnungslosigkeit wird auf die Gefahren der «Gedanken lesen»-Technik durch Politik und Militär hingewiesen.
Die Universität Zürich unternimmt mit dem Interview, einerseits, den Versuch, ihre wissenschaftliche Glaubwürdigkeit zu retten. Es ist die Vorbereitung auf eine zu erwartende, manipulative Sensationsmeldung, der Durchbruch sei den Forschenden in der Universität Zürich gelungen welche das «Gedanken lesen» nun technisch möglich mache. Dies ist jederzeit möglich da die Technik im Auftrag von Nachrichtendiensten vollständig erforscht ist und eingesetzt wird. Das Andererseits besteht in der Verleugnung der Tatsache das die Universität Zürich schon längstens in Kenntnis der «Mind Control» Technik ist, wie diese nachrichtendienstlich für strafbare Handlungen eingesetzt wird. Durch eine manipulative Sensationsmeldung das in der UZH die Technik zur Entwicklung des «Gedanken lesen» einsatzbereit geworden ist würde, einerseits, die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit der UZH gerettet. Andererseits könnte die UZH für die Beteiligung in der Vergangenheit begangener strafbarer Handlungen jede Verantwortung von sich weisen da die UZH vorher technisch ja gar nicht in der Lage gewesen sei, «Mind Control» Delikte zu begehen, oder sich daran zu beteiligen.
Das Unterfangen, der Leserschaft des «UZH magazin» zu suggerieren die existierende Technik «Gedanken lesen» sei heute der Universität Zürich unbekannt ist vom Standpunkt zumindest der Beihilfe durch die UZH zwar sehr clever, jedoch völlig unglaubwürdig und unhaltbar.
Bisher wurde in der Schweiz Opfern von nachrichtendienstlichen «Mind Control» Delikten von Ärzten, welche alle in den Universitäten ausgebildet wurden, psychische Krankheiten angedichtet, anstelle das die Delikte mit dem wahren strafrechtlichen Tatbestand den Strafbehörden gemeldet wurden. Die Universität Zürich ist sich sehr wohl bewusst welche strafrechtlichen Konsequenzen auf die Universität Zürich zukommen können. Es ist die Frage wie mit Personen in der Universität Zürich umzugehen ist welchen im Umgang mit «Mind Control» Delikten strafbare Handlungen vorzuhalten sind welche vom Gesetz mit hohen Gefängnisstrafen bedroht sind. Die strafbaren Handlungen werden im Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich zumindest gedeckt. Es besteht im Besonderen im RWI ein falsches Rechtsverständnis in welchem die Interessen nachrichtendienstlicher Kriminalität über das Recht gesetzt werden. Dies ist mit dem Auftrag einer Rechtswissenschaftlichen Fakultät unvereinbar.
Die Tatmittel der Nachrichtendienste werden aus dem Bundesbudget finanziert und das Budget von den beiden Räten genehmigt. Zwei Vertreter des Parlamentes sind beruflich als Professoren im Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich tätig.
Der Wahlvorschlag der Liste «Schweizer Freiheit und Recht» für die Erneuerungswahlen des Nationalrates im Kanton Zürich des Jahres 2015 wurde in der Mehrheit von Studierenden der Universität Zürich unterzeichnet. «Sie sehen aus wie ein Mann der das tut, was er sagt», wurde Roy Erismann damals kommentiert. Dem ist nichts hinzuzufügen.

