Zensur in den nationalen Wahlen 2019 führt zur Chancenlosigkeit der Ständeratskandidatur am 20.10.2019. Die Wahlkampfthematik des Verfassungshochverrates und die Offenlegung weiterer heissen Themen ist im Wahljahr 2019 unerwünscht. Die Angst vor Abwahl beherrscht die Wahlkampf-Szene vollständig. Publikationen werden verhindert damit der «Burgfriede» nicht gestört wird. Eine politische Kurskorrektur durch Wählerinnen und Wähler wurde erneut verunmöglicht.
- Verloren hat die Demokratie
- Verfassungshochverrat im Bundeshaus –
die betrogenen Wahlberechtigten - Abwahl aller Mitglieder des Bundesrates
29.12.2019/re • Bundesrat Ueli Maurer verkündete bei seinem Amtsantritt als Bundesrat in den Medien, er wolle Auslandreisen vermeiden. Wenn staatstragende Persönlichkeiten aus dem Ausland etwas von ihm wollten, empfange er diese gerne in der Schweiz.
In seinem Präsidialjahr 2019 als Bundespräsident reiste Ueli Maurer auf Staatsbesuch nach Riad, Peking, Washington D.C. und Moskau. Auf die Nachfrage eines Journalisten zum Ende seines Präsidialjahres, was Veranlassung für die Reisen gewesen sei, antwortete Bundespräsident Ueli Maurer, diese Staaten hätten allesamt eine Einladung ausgesprochen welcher er gefolgt sei. Allgemeine Begründung: Gute Beziehungen und Business.
Es ist den werten Leserinnen und Lesern zu empfehlen im Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht», Ausgabe #13, auf Seite 3 die mittlere Spalte, obere Hälfte, zu beachten. Den direkten Link finden Sie am Ende dieses Editorials.
Im Volk gibt es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger welche erkennen, dass Armee und Nachrichtendienste in die Kriminalität involviert sind und dies mit Schimpfworten an die Adresse der Armee quittieren. Aber es gibt nur ganz wenige welche erkennen wollen das die vom Volk gewählten Volksvertreter im Bundeshaus das Budget genehmigen, und damit auch die Aufträge des Bundesrates an die Armee und Nachrichtendienste genehmigen. Solange die Zivilcourage und Ehrlichkeit fehlt dies einzugestehen wird die Schweiz kaputt gespielt. Es ist die Verantwortung eines Schweizer Bürgerrechtlers, Blindheit oder Ignoranz entschlossen und vehement entgegen zu treten. Im Interesse der Freiheit und der Rechte des Volkes sowie der Unabhängigkeit und Neutralität des Landes.
Verloren hat die Demokratie
Update 23.11.2019/re • Am 16.9.2019 wurde der Regierungsrat des Kantons Zürich über die Selbstzensur der Medien in Kenntnis gesetzt: «Erneuerungswahlen des Ständerates im Kanton Zürich – Meldung von Unregelmässigkeiten». Im Auftrag des Regierungsrats antwortete die bearbeitende Instanz das, infolge einer eingereichten Strafanzeige von Roy Erismann in Sache Bestechung i.S.v. StGB Art 322 zwischen Medien und Subventionsgeber, der Regierungsrat keine Zuständigkeit mehr besitze und keine Antwort erteilen könne. Die Staatsanwaltschaft Zürich wurde daraufhin ersucht zu bestätigen das die Kompetenz zur Behandlung von Unregelmässigkeiten im Ständeratswahlkampf, demzufolge, bei der Staatsanwaltschaft liege. Die Staatsanwaltschaft Zürich beantwortete das Einschreiben mit der Anfrage zur Klärung der Zuständigkeit nicht. Beim Regierungsrat des Kantons Zürich wurde am 9.10.2019 eine Verschiebung der Ständeratswahl im Kanton Zürich beantragt bis die Frage der Zuständigkeit geklärt sei. Im Auftrag des Regierungsrates wurde das Schreiben der Wahlverschiebung abschlägig beantwortet. Die Staatsanwaltschaft hat durch das Verweigern einer Antwort bewirkt das weder der Regierungsrat des Kantons Zürich, noch die Staatsanwaltschaft die massive Einschränkung in der Ausübung der politischen Rechte (GPR, VPR) durch Pressezensur zu beantworten hatten.
In Kenntnis der unbearbeiteten Meldung von Unregelmässigkeiten im Ständeratswahlkampf des Ständeratskandidaten Roy Erismann beschlossen fünf der sieben amtierenden Mitglieder des Regierungsrates des Kantons Zürich in Corpore, in Ausübung ihrer Rechte als Stimmberechtigte, im zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen im Kanton Zürich eine Wahlempfehlung für den Ständeratskandidaten Ruedi Noser auszusprechen.
Eine Wahlempfehlung auszusprechen gehört zu den demokratischen Grundsätzen. Jedoch entscheiden Zensoren, über welche Themen das Schweizer Volk nachdenken darf, und über welche Themen nicht. Dass die Demokratie die Wahlen verloren hat, ist beschämend.
Eine Wahlbeteiligung von 45% ist kein Zeugnis einer Willensnation, sondern das Zeugnis der Resignation des Volkes in der Zwangsnation Schweiz. Die politische Zusammensetzung des Parlaments ändert an der Zwangsnation rein gar nichts. Die Parlamentarier kommen und gehen – die Zwangsnation Schweiz mit der staatlich geschützten Kriminalität bleibt für das Volk eine unverrückbare Konstante. Das Aufbrechen dieser Konstante wurde in den Erneuerungswahlen 2019 durch gesteuerte Zensur erneut verhindert.
Historie ist, durch Veröffentlichungen der Presse kam an die Öffentlichkeit das Richard Nixon staatliche Instanzen missbrauchte, heimlich Abhöranlagen beim politischen Gegner zu installieren.
Gegenwart ist, in der Schweiz werden Tatmittel für strafbare Handlungen gegen Leib und Leben beschafft welche, gesetz- und verfassungswidrig, für körperliche Folter und körperliche Misshandlungen eingesetzt werden. Tausende Opfer wurden in den vergangenen fünf bis sechs Jahrzehnten, aus Wehr- und Ausweglosigkeit gegen die Tatmittel, von den staatlich geschützten Täterschaften in den Selbstmord getrieben. Zensur in den Medien zu den im Bundehaus finanzierten Tatmitteln ist die Antwort, Entmündigung des Volkes das Faktum.
Schweigepackte und Generalamnestie für den Schutz der Täterschaften und die Verantwortlichen machen Nationen und Protagonisten erpressbar. Schweigepackte sind der Nährboden für kriminelle Opportunisten und Günstlingswirtschaft. Machtlos ist zuzusehen wie der Nährboden der Missstände erneut gedüngt wurde.
Verfassungshochverrat im Bundeshaus –
die betrogenen Wahlberechtigten
Schweiz
26.10.2019/re • Die Redaktionen von grossen Tageszeitungen in Zürich wurden angefragt, einen zugestellten Fachartikel im Umfang einer Zeitungsseite zu publizieren. Die eine Redaktion erteilte eine Absage, die zweite Redaktion enthielt sich jeder Antwort
In einem Verlagshaus erfolgte eine Anfrage für die kostenpflichtige Publikation des Fachartikels in der Kategorie Inserat. Das Angebot offerierte eine Publikation in neun Tageszeitungen mit einer Auflage von insgesamt 468’000 Exemplaren. In der Konkretisierung der Auftragserteilung wurde das Angebot unbegründet zurückgezogen.
Auch ein Eigendruck des Artikels im Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht» in einer Auflage von 950’000 Exemplaren durch den Publizisten Roy Erismann, sowie die Verteilung der Drucksache, wurde durch Dienstleister in einer Art und Weise gehandhabt das die Wählenden die Zustellung erst zwei Wochen vor der Wahl erhalten hätten – für die brieflich wählenden Stimmberechtigten zwei Wochen nachdem die Wahlcouverts von den Gemeinden bereit zugestellt sind. Eine Beschleunigung wäre möglich gewesen, wurde jedoch nicht unterstützt. Es fehlte am Willen, nicht an der Finanzierung.
Die Verhinderung von Veröffentlichungen der Thematik, welche unter dem Titel «Verfassungshochverrat im Bundeshaus – Zäsur und grösster Eklat seit 1848» abgehandelt wird, hat eine lange Vorgeschichte. Vor dem Schweizer Presserat wurden zwei Beschwerdeverfahren geführt, welche auf dieser Plattform publiziert sind. Über den Nationalratswahlkampf von Roy Erismann im Jahre 2015 berichteten 128 Mediananstalten (Presse, Radio, TV) kein einziges Wort. Jede Berichterstattung wird von den Medien kategorisch und konsequent vereitelt welche nachrichtendienstliche Tatmittel thematisiert. Tatmittel, welche für Vergehen und Verbrechen eingesetzt werden und vom Bundeshaus über das Bundesbudget im Geheimen finanziert sind, Tatmittel zu welchen keine Strafuntersuchungen geführt werden.
Der Artikel «Verfassungshochverrat im Bundeshaus», welcher den Redaktionen vorgelegt wurde, erläuterte die Thematik ausführlich mit dem Wahlaufruf an die Bevölkerung, die heute amtierenden Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates vollständig abzuwählen und durch neue, von der Tatmittelbeschaffung unbelastete Kandidierende, zu ersetzen.
Es wurden im weiteren und näheren Zusammenhang unterschiedliche Rechtsmittel ergriffen, welche keine Wirkung entfalteten.
Aufgrund der geschilderten Unregelmässigkeiten der Publikationsverhinderung konnten Wählerinnen und Wählern vom Ständeratskandidaten und Bundesratskandidaten Roy Erismann über den Verfassungshochverrat im Bundeshaus nur vereinzelt informiert werden. Die Zielsetzung, die Stimmberechtigten in allen Kantonen zu informieren, wurde verunmöglicht.
Die publizistische Reichweite der Internetseite re1.ch ist viel zu gering, wie die Anzahl Seitenaufrufe aufzeigt. Die stimmberechtigten Wählerinnen und Wähler können über die Internetplattform re1.ch im Promille-Bereich erreicht werden.
Die Publikationsverhinderung verhinderte das die Wahlberechtigten in allen Kantonen erkennen konnten, dass diese mit ihrer Wahl einen Grundsatzentscheid zur Beendigung des Verfassungshochverrates in der Schweiz wahrnehmen können. Verfassungshochverrat ist im vorliegenden Fall eine politische Fehlleistung des Bundeshauses. Eine Fehlleistung welche dem Rechtstaat und dem Nationalstaat Schweiz Schaden zufügt. Durch die Verhinderung die Wählenden zeigerecht in grosser Reichweite erreichen zu können wird auch die Schweizer Demokratie Schaden zugefügt. Die politischen Rechte werden unterwandert, die Demokratie wird unglaubwürdig.
Am 20.10.2019 erfolgte die Erneuerungswahl 2019 des Nationalrates und des Ständerats. Die mit Abstand einzig dominante Wahlkampfthematik von links bis rechts war die Erhaltung des guten Klimas. Die zweite Thematik – Verfassungshochverrat im Bundehaus – Grösster Eklat seit 1848 – wurde unterdrückt. Ohne den geringsten Zweifel hätte die Thematik des Verfassungshochverrates im Bundeshaus die Klimadiskussion in allen Kantonen konkurriert. Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler anders gewählt hätten, wären diese zeitgerecht in Kenntnis gesetzt worden. Den involvierten Medien und Verlagen ist zumindest vorzuhalten, Wählerinnen und Wähler vorsätzlich hintergangen zu haben. Zum Schaden des Volkes, des Rechtstaates Schweiz, des Nationalstaates Schweiz – und der Schweizer Demokratie.Kanton Zürich.
Kanton Zürich
Die Publikationsverweigerung hat kantonale Auswirkungen für die Wahlberechtigten im Kanton Zürich. Der politische Leistungsausweis des bisherigen Ständerates Daniel Jositsch, sowie der Nationalräte Roger Köppel und Hans-Ueli Vogt, ist Wählerinnen und Wählern verborgen geblieben.
Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch wurde im Jahre 2015 vom Nationalratskandidaten im Kanton Zürich, Roy Erismann (Liste 35 «Schweizer Freiheit und Recht»), im Rahmen des Nationalratswahlkampfes, über den Missstand der Straffreiheit von Straftaten mit geheimen Tatmitteln schriftlich und mündlich informiert. Wirtschaftsprofessor Hans-Ueli Vogt wurde ebenfalls persönlich von Roy Erismann, kurz nach den Wahlen, informiert. Schwer wiegt das die Tatmittel im Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich gegen Roy Erismann über viele Monaten eingesetzt wurden und die beiden Rechtsprofessoren hiervon unweigerlich und unfreiwillig Zeugen gewesen sein müssen da die Büroräumlichkeiten von Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch und Wirtschaftsprofessor Hans-Ueli Vogt sich im selben Gebäudekomplex befinden.
Roger Köppel wurde im Nationalratswahlkampf 2015 ersucht, in der Weltwoche über die Missstände zu berichten. Roger Köppel befand bei einem persönlichen Gespräch, nach seinem öffentlichen Vortrag im Erkerfester des Restaurant Karl in Zürich, es gäbe wichtigere Themen. Einige Wochen später verkündete Roger Köppel in einem 10vor10 Interview seine Mitgliedschaft in der SVP mit gleichzeitiger Kandidatur auf der Liste der SVP. Er erklärte im Interview (siehe Archiv SRF), er wisse was in Bern schieflaufe und wolle dies ändern. Roger Köppel wurde 2015 mit Bestresultat im Kanton Zürich in den Nationalrat gewählt.
Im vorliegenden ist ausschliesslich der politische Leistungsausweis der drei Bundesparlamentarier zu würdigen. Wie haben Daniel Jositsch, Hans-Ueli Vogt und Roger Köppel in der vergangenen Legislatur ihre Verantwortung wahrgenommen die ihnen zur Kenntnis gelangten Missstände als Bundesparlamentarier zu bekämpfen?
Eine Replik auf die Vorhaltungen im vorangegangenen Absatz können nur die angesprochenen Personen zur Sache öffentlich selber erteilen. Als Bürger dieses Landes und Opfer der Tatmitteleinsätze ist für den Schweizer Bürgerrechtler Roy Erismann einzig erkennbar das die Missstände der politischen Karriereförderung der drei Bundesparlamentarier nützte, und nicht dem Volk oder der Schweiz die Lösung der Problematik staatlich geschützter Delikte brachte.
Abwahl aller Mitglieder des Bundesrates
Die bisherigen Mitglieder der beiden Räte im Bundesparlament, welche von mir dem Volk zur Abwahl empfohlen wurden, sind vom nicht informierten Volk fast vollständig durch Wiederwahl erneuert worden. Die belasteten wiedergewählten Bundesparlamentarier bilden die Mehrheit der Parlamentsmitglieder.
Das Parlament erneuert am 11.12.2019 die sieben Mitglieder des Bundesrates. Es ist kein Rücktritt erfolgt, die sieben Mitglieder des Bundesratsgremiums treten vollständig zu Wiederwahl an.
Das Volk wählt den Bundesrat nicht. Der Bundesrat wird durch die vereinigte Bundesversammlung erneuert. Die mit dem Verfassungshochverrat belastete Mehrheit der Mitglieder des Bundesparlamentes kann den sieben Mitgliedern des Bundesrates die politische Verantwortung des Verfassungshochverrates durch Abwahl der sieben Bundesratsmitglieder zuweisen. Wird die Bundesversammlung dies am 11.12.2019 tun.
Das zehntausendfache Wahlversprechen in den Nationalratswahlen 2015 und den Ständeratswahlen 2019 an die stimmberechtigten Wählerinnen und Wähler ist eine Verpflichtung gegenüber dem Schweizer Volk. Die im 12-Seitigen Bewerbungsschreiben für das Amt des Bundesrates in den Ersatzwahlen von zwei Bundesräten am 5.12.2018 der Bundesversammlung angekündigte Absicht ist Verpflichtung und strategische Zielsetzung: Die Umsetzung einer «Neuen Sicherheitsarchitektur Schweiz».
Will die Bundesversammlung eine Lösung des Problems einleiten kommt diese niemals darum herum, allen Mitgliedern des Gesamtbundesrates die politische Verantwortung zuzuweisen und durch Abwahl dem Bundesratsgremium das politische Vertrauen zu entziehen.
Erfolgt meine Wahl in den Bundesrat ohne das den bisherigen Mitgliedern des Bundesrates das Vertrauen durch Abwahl entzogen wurde ist es faktisch unmöglich, eine neue Sicherheitsarchitektur Schweiz umzusetzen. In der Minderheit ist es in der durch Verfassungshochverrat belasteten Kollegialbehörde Bundesrat unmöglich, die politische Problematik des Verfassungshochverrates zu lösen. Eine Wahl in das Amt des Bundesrates würde, nach Erklärung der Annahme der Wahl, eine heute nicht bestehende Schweigepflicht bewirken. Als Minderheit in der Landesregierung wäre es mir hernach unmöglich, mein abgegebenes Wahlversprechen umzusetzen.
Wird den sieben Mitgliedern des Bundesrates das Vertrauen am 11.12.2019 durch Abwahl entzogen ist dies kein Entscheid gegen oder für Links oder Rechts – es ist kein parteipolitischer Entscheid. Es ist der Auftrag der Bundesversammlung zur Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit und Demokratie in der Schweiz.
Abwahl eines Bundesrates erfolgt stets durch Neuwahl eines Kandidaten in das Amt des Bundesrates. Es ist jedem Bewerber für das Amt des Bundesrates selber überlassen, ob er seine Kandidatur öffentlich bekannt gibt, oder geheim hält. Es ist dringend zu empfehlen dem persönlichen Bewerbungsschreiben das Gratisblatt «Schweizer Freiheit und Recht», Ausgabe Nr. 13, beizulegen.
Es würde mich freuen am 11.12.2019 als letztem der sieben neu in das Amt des Bundesrates gewählten vor der Bundesversammlung die Annahme der Wahl erklären zu dürfen.

