Bundesratskandidatur Roy Erismann (Editorial)

28.8.2017/re • Mit seiner Bundesratskandidatur eröffnet Roy Erismann der Bundesversammlung die Prioritätenfrage für die Ersatzwahl des freigewordenen Bundesratssitzes: Tessin, Romandie, Mann, Frau – oder eine neue Sicherheitsarchitektur für die Schweiz. Dies steht am 20.9.2017 der Vereinigten Bundesversammlung zu Wahl.

Der parteilose Bundesratskandidat Roy Erismann steht für die Abschaffung einer kriminellen Militärdoktrin welche sich wie die Wurzeln eines Baumes vom Stamm verzweigt und sich fein verästelnd in allen Bereichen der Zivilgesellschaft eingenistet hat.

«Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar», statuiert die Bundesverfassung. In Realität wird das vom Nationalrat und Ständerat gemeinsam über Generationen beschlossene und weiterentwickelte Schweizerische Strafgesetzbuch, StGB, bei Kriminalität mit der vom Bundesrat geschützten modernsten Militärtechnik wirkungslos da zu solchen Straftaten keine Strafuntersuchungen geführt werden. Dem Gesamtbundesrat ist, im Sinne von StGB Art. 265, zumindest Hochverrat vorzuwerfen.

Der Bundesratskandidat Roy Erismann kämpft über die persönliche Betroffenheit in Strafanzeigen juristisch gegen die Verantwortlichen der Missstände.

Fällt die Medien- und Pressezensur eröffnet dies Opfern von Gewalttaten modernster Militärtechnik die Möglichkeit sich ohne Angst vor Gewaltrepression öffentlich und bei Behörden «outen» zu können. Bestätigen sich die Indizien das Gewaltverbrechen systematisch, im Sinne von StGB Art. 264a, an der Schweizer Zivilbevölkerung verübt wurden sind Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu erwarten.

Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 haben Generationen vor uns die Freiheit und Rechte des Volkes bewahrt. Nehmen wir in unserer Generation die Verantwortung wahr die Prioritäten so zu setzen das eine Rückführung auf die Werthaltung der Verfassungen von Bund und Kantonen möglich wird.

Die Wahl für eine neue Sicherheitsarchitektur wird dies gewährleisten.

Bundesratskandidatur – Bestätigungsschreiben des Generalsekretärs der Bundesversammlung