23.9.2017/re • Zwei Bundesräte haben in den vergangenen Jahren das Konzentrationslager Ausschwitz besucht. «So etwas darf nie mehr passieren», lautete der sichtlich tief betroffene Kommentar vor allen Medien. Die Schweiz war allerdings im Zweiten Weltkrieg weder Kriegsteilnehmer, noch an den Gräueltaten der Nationalsozialisten in irgendeiner Form beteiligt. Was also war mit diesem Statement gemeint?
Sicher ging ihnen durch den Kopf das im Kriegsverbrecherprozess von Nürnberg 1946 der NS-Elite der Prozess gemacht wurde. Gräueltaten und Misshandlungen der Menschen wurden im Prozess als Beweise der Anklage im Tribunal vorgeführt. Kein NS-Richter war anwesend welcher die Elite des Staates durch falsche Urteile vor Strafverfolgung schützte. Unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden im Prozess den Tätern zum Verhängnis. Die vom Tribunal verurteilte Elite bezahlte mit dem Leben oder Gefängnis.
Beim Besuch des Konzentrationslagers Ausschwitz müssen dem Schweizer Bundesrat die Budgets für die Armee und der Nachrichtendienste im Bewusstsein gewesen sein. Die im Geheimen beschafften gefährlichen Gegenstände der Elektronischen Kriegsführung gegen Leib und Leben mit welchen an Personen der Schweizer Bevölkerung Verbrechen begangen werden zu welchen, verfassungs- und gesetzwidrig, keine Strafuntersuchungen geführt werden. Verbrechen zu welchen sämtliche Medien Schweigen. Verbrechen zu welchen keine Beweiserhebungen zugelassen werden. Verbrechen welche von Gerichten in Verfahren ausgeblendet und Opfer verhöhnt werden. Verbrechen zu welchen einer Nation Stillschweigen verordnet wurde.
Nach der Bundesratswahl 2017 stellt sich dem Bundesratskandidaten und Schweizer Bürgerrechtler Roy Erismann die Frage was der Schweizer Bundesrat mit dem Ausspruch im Konzentrationslager Ausschwitz «So etwas darf nie mehr passieren» wohl sagen wollte? Möglich wäre das für den Bundesrat die Lehre aus der Geschichte ist das die NS-Täter zu viele sichtbare Spuren der Gräueltaten hinterliessen was später einen Nachweis der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine Verurteilung der Verantwortlichen erlaubte:
«So etwas darf nie mehr passieren».
«Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus», statuiert die Bundesverfassung in Artikel 148. Die Bundesversammlung ist die oberste Gewalt – nicht der Bundesrat. Die vom Volk gewählte oberste Gewalt im Lande hat am 20.9.2017 einen Bundesrat gewählt. Die Wahl ist Geschichte ohne Geschichte zu schreiben. Der Nationalrat und der Ständerat hat sich nun wieder seinem Tagesgeschäft zuzuwenden und die nationalen Gesetze zu erlassen.
