Update 19.12.2020/re • Das Initiativkomitee konnte, infolge fehlender Anzahle Mitglieder, nicht konstituiert werden, was zur Einstellung führte.
5.8.2015/re • Straftaten, welche mit Anwendung modernster Militärtechnik durchführen unterliegen dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB). Bei Straftaten durch elektromagnetische Waffen ist das Eintreffen einer drei Straftatbestände schwere Körperverletzung, StGB Art 122, leichte Körperverletzung, StGB Art. 123, oder, in wenigen Fällen, Tätlichkeit, StGB Art. 126. Eine gerichtliche Praxis von Leiturteilen wird Klarheit bringen müssen in welche dieser Kategorien die unterschiedlichen Formen von Straftaten mit elektromagnetischen Waffen zuzuordnen sind.
Das StGB definiert in welchen Fällen Täter von Amtes wegen verfolgt werden. Die gesetzliche Grundlage, Straftaten, welche mittels elektromagnetischer Waffen durchgeführt werden ahnden und verfolgen zu können, ist gegeben. Es braucht hierzu keine neuen Gesetze im StGB. Jedoch ist eine Verordnung notwendig welche für die 26 Kantonen, respektive Halbkantonen, festschreibt wie diese Strafuntersuchungen zu führen haben wenn Straftaten mit elektromagnetischen Waffen erfolgen. Dies im Besonderen zum Schutz der Zivilbevölkerung da diese wehrlos ist.
Die angestrebte Verordnung ist auf Bundesebene zu erlassen. Die Bundesverfassung weist für diesen Schritt unklare Definitionen der Zuständigkeit auf welche mit der vom Initianten Roy Erismann ausformulierten Volksinitiative «Freiheit durch Sicherheit» behoben werden.
Nach der Konstituierung eines Initiativkomitees, gesetzlich bestehend aus mindestens sieben Mitgliedern, ist die Initiative zur Vorprüfung der Bundeskanzlei einzureichen. Diese prüft die formalen Voraussetzungen welche etwa drei Monate erfordert. Hat die Initiative die Vorprüfung bestanden erfolgt eine Publikation im Bundesblatt womit die Frist für die Unterschriftensammlung beginnt.
Da das Initiativkomitee noch nicht vollzählig ist wird an dieser Stelle der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei nicht vorgegriffen und der Initiativtext nicht weiter öffentlich erläutert. Hingegen wird der Entwurf des Initiativtextes publiziert damit die notwendigen Interessentinnen für das Initiativkomitee gewonnen werden können. Eine Ausschreibung für die Mitgliedschaft ist im nächsten Blog publiziert. Interessentinnen sind eingeladen sich mit dem Initianten der Initiative in Verbindung zu setzen.
