Für die Information und das Gespräch mit der Bevölkerung erfolgte im März 2014 der Druck von Flyern in einer Auflage von 1’000 Exemplaren. Die Gespräche und persönlichen Kontakte während der Flyer-Aktion in der Stadt Zürich mit Schweizer Bürgerinnen und Bürgern führten zu intensiven Gesprächen über die Thematik und die Flyer-Aktion stiess auf grosses Interesse. Der Flyer informiert über persönliche Vorstösse und Anstrengungen zur Durchsetzung des Rechts in der Schweiz und markiert den Beginn der öffentlichen Aktivitäten ab März 2014. Der Originaltext des Flyers ist nachfolgend wiedergegeben.
Bundesbrief und Gegenwart
Anno 1291 haben unterdrückte Menschen einen Bund geschlossen um für ihre Freiheit zu kämpfen, Vögte aus dem Lande zu jagen und eigene Gesetze zu schaffen.
Generationen später, im Jahre 2014, muss man feststellen das sich wieder neue Vögte in unserem Lande etablieren. Man sieht diese nicht, sie sind nicht zu hören – aber ihre Macht ist spürbar. Sie setzen in unserer Zivilgesellschaft Macht vor Recht, missachten unsere verfassungsmässigen Grundrechte und verüben Straftaten nach freier Willkür.
Die Mittel, welche es modernen Vögten erlaubt eine solche Macht auszuüben sind im Kern die Waffengattung elektromagnetischer Waffen. Straftaten, welche mit dieser Waffengattung begangen werden sind in der Schweiz nicht einklagbar. Eine Täterschaft, welche im Besitz dieser Waffengattung ist kann damit in der Schweiz, nach eigenem Ermessen ohne jede gesetzliche Legitimation, Körperverletzungen und Straftaten begehen ohne befürchten zu müssen hierfür vor einem Gericht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Diesen Nachweis habe ich unwiderruflich erbracht.
Wollen wir in der Schweiz neue Vögte, oder wollen wir für die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger einstehen und ein menschenverachtendes System der Knechtschaft fortjagen? Wenn man ersteres bejaht soll die Anstrengung aller sein in der Schweiz eine öffentliche Diskussion über die Thematik bezüglich dieser Waffengattung zu eröffnen welche unterstützt, demokratische Abläufe in Gang zu setzen um die Zivilgesellschaft zu stärken und die Notwendigkeit für Reformen aufzuzeigen.
In der Weltwoche vom 5. November 2009 publizierte Dr. jur. Hans Bachofner, Divisionär a.D., unter dem Titel „Fliegende Kavallerie“ seine Gedanken zur Armee. Elektromagnetische Waffen und Mikrowellenwaffen werden als zukünftige Waffengattungen erwähnt mit welchen in dieser Welt zu rechnen ist. In seinem Schlusssatz resümiert Hans Bachofner: „Bürgerinnen und Bürger sollen wieder fähig sein, auf die Frage „Was haben wir eigentlich zu verteidigen?“ eine persönliche, von niemandem vorformulierte Antwort zu geben.“.
Als reiner Zivilist ist die Antwort für mich ganz klar was es zu verteidigen gibt: Die Durchsetzung des Rechts welches uns die Freiheit garantiert. Die Durchsetzung des Rechtsstaates ist eine Leistung welche unsere Zivilgesellschaft zu erbringen hat. Es gehört zu den Kernaufgaben des Staates für Sicherheit zu sorgen, und wenn die Gewaltenteilung funktionsfähig sein soll müssen unsere zivilen Behörden in der Lage sein, diese Sicherheit aufrecht zu erhalten.
Bezüglich dieser Waffengattung sind die zivilen Behörden hierzu ausserstande. Dies hat zur Folge das keine Strafuntersuchungen geführt werden und solche Straftaten nicht an die Gerichte gelangen können (es ist kein Fall vor Bundesgericht oder dem Bezirksgericht Zürich bekannt). Entscheidungsträger stellen sich hierdurch auf den Standpunkt, es seien keine Fälle bekannt und ergo bestehe kein Handlungsbedarf. Aus der Sicht Geschädigter sind diese wehrlos, entrechtet und entbehren der menschlichen Würde.
Eine rechtliche Betrachtung lässt keine Zweifel das ein Ignorieren von Straftaten, welche durch diese Waffengattung erfolgen, einen ganzen Katalog von Grundrechten in den Kantonsverfassungen, der Bundesverfassung, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die UN Convention against Torture verletzt. Auch eine umfangreiche Anzahl von Gesetzen wird verletzt welche bei Straftaten mit dieser Waffengattung keine Anwendung finden.
Es gibt unterschiedliche Lösungsansätze. Im Ergebnis meiner Recherchen ist festzustellen das es in der Schweiz an öffentlichen Informationen über diese Waffengattung mangelt. Die Bevölkerung ist nicht aufgeklärt und hat keine Handhabe etwas gegen solche Straftaten zu unternehmen. Dies führt zu absonderlichen Auswüchsen. Für körperliche Beschwerden, welche auf externe Ursache zurückgeführt werden, beschuldigen grosse Bevölkerungsteile Basisstationen von Mobilfunkbetreibern. Durch die Verordnung der NISV ist jedoch gewährleistet das eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann, während von der Waffengattung, welche solche Schmerzzufügungen ermöglicht, in der Schweiz kaum gesprochen wird.
Dies im Gegensatz zu Berichten im weltweiten Internet wo tausende von Suchtreffern zu finden sind und sich jedermann informieren kann. Dies führt in der Bevölkerung zu einem realitätsfernen Weltbild in der Schweiz.
Die Gesellschaft hat sich der modernen Evolution der Technik und den damit verbundenen Herausforderungen zu stellen und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen welche es der heute heranwachsenden Generation junger Menschen ermöglicht, in Freiheit, Menschenwürde und dem Streben nach eigenem Glück unter dem Schutz des Rechts aufzuwachsen und dies ein Leben lang mit ihren Familien beibehalten zu dürfen.
1291 waren dies die treibenden Motive welche zu Reformen geführt haben und unsere heutige Zivilgesellschaft steht vor derselben Herausforderung, welche sich in ganz anderer Form äussert.
Eidgenössische Verordnung
Ausführlichen Studien und Recherchen zu dieser Thematik führten zur Erkenntnis das im Vollzug des Strafrechts eine Gesetzeslücke besteht. Der diesbezügliche Nachweis mündete in meiner Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich „Staatliche Verletzung der Sorgfaltspflicht“, in welcher ich den Nachweis erbracht habe das bezüglich dieser Waffengattung keine Strafuntersuchungen geführt werden.
Als Konsequenz dieser Erkenntnis habe ich in einem Schreiben dem Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, mit Verteiler an den gesamten Bundesrat, am 26. Februar 2014 den Vorschlag unterbreitet eine Verordnung zu erstellen welche für alle 26 Kantone verbindlich festschreibt und regelt, wie diese zivile Strafuntersuchungen zu führen haben wenn Straftaten mit diese Waffengattung begangen werden welche nach dem Schweizer Strafgesetzbuch strafbar sind.
Sollte im Bundesrat keine Mehrheit für das Erstellen einer solchen Verordnung zustande kommen steht mir die Möglichkeit offen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einzureichen um eine solche Verordnung über einen Gerichtsentscheid zu erwirken da die Bundesverfassung und Gesetze klare Definitionen vorgeben und kaum Ermessensspielraum besteht.
Die Frage dürfte daher nicht lauten ob, sondern wann eine solche Verordnung vom Bundesrat erstellt werden wird und nach der Vernehmlassung eine parlamentarischer Zustimmung erfolgt.
Die Umsetzung der Reformen, welche sinnvollerweise unter Leitung des EJPD erfolgen sollte, dürfte alle sieben Bundesrats-Departemente involvieren von welchen schätzungsweise 12 Bundesämter betroffen sind oder den Departementen angeschlossene Institute. Auf kantonaler Ebene sind Exekutive und Judikative betroffen da die Umsetzung einer solchen Verordnung weitgehend von den Kantonen zu erfolgen hat.
Sicherheitsinteressen der Schweiz
In einem Ausblick ist abzusehen das eine solche Verordnung weltweit Massstäbe in der Strafverfolgung setzen wird, dürften bezüglich dieser Waffengattung ähnliche Vollzugslücken im zivilen Strafrecht auch in anderen westlichen Demokratien bestehen.
Mit einer entsprechenden Verordnung dürfte die Schweiz zum Taktgeber und Wegbereiter zur Lösung dieser Problematik werden. Aufgeschlossene Bürgergesellschaften werden sich dem Beispiel der Schweiz nicht entziehen können.
In der internationalen Rechtsprechung dürften Auswirkungen die EMRK, UN-Convention against Torture und weitere institutionelle Grundrechtsregelungen beeinflussen. Die Schweiz wird hier ihre guten Dienste zur Verfügung stellen können.
