Pressemitteilungen – Medieninformationen zur Bundesratskandidatur

14.9.2017/re • Ein erstes Bulletin «Pressemitteilung – Medieninformation 2017/1» über die erfolgte Bundesratskandidatur von Roy Erismann wurde am 1.9.2017 mit E-Mail 83 Medienanstalten in der ganzen Schweiz zugestellt. Ein zweites Bulletin ist den Medien am 6.9.2017 als rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben, mit A-Post als registrierte Massensendung, zugestellt worden. Bis heute (14.9.2017) erfolgte keinerlei Berichterstattung in Schweizer Zeitungen oder TV- und Radiostationen. Beide Medienmitteilungen sind im Beitrag als PDF-Datei publiziert.

Eine schriftliche oder mündliche Nachfrage oder eine Anfrage zur Wahrnehmung der angeboteten Akteneinsichtnahme zur Sichtung der Beweislage erfolgte nicht. Die Medien wissen auch ohne Offenlegung von Beweisen das die Aussagen korrekt sind, was erfreulich ist.

Textvorlage der Pressemitteilung – Medieninformation 2017/1 vom 1.9.2017 an 83 Schweizer Medienanstalten (via E-Mail)

Textvorlage der Pressemitteilung – Medieninformation 2017/2 vom 6.9.2017 an 83 Schweizer Medienanstalten (via Postzustellung)