Ständeratswahlkampf für die Bundesratswahlen 2019 – der Bundesratskandidat Roy Erismann

11.12.2018/re Update • Sollen von Bundesrätin Viola Amherd im VBS und Karin Keller-Sutter im EJPD die Missstände beseitigt werden welche im Bewerbungsschreiben für das Amt des Bundesrates von Roy Erismann erläutert wurden?

Der Tag nach der Konstituierung der Departemente durch den Bundesrat

11.12.2018/re • Parallel zum Tagesgeschäft als Bundesrat eine neue Sicherheitsarchitektur Schweiz umzusetzen zu können war die zentrale Thematik im Bewerbungsschreiben von Roy Erismann an die Bundesversammlung. Zur Umsetzung wurde als Wunschdepartement das EJPD angegeben. Eine neue Sicherheitsarchitektur beinhaltet die innere und äussere Sicherheit der Schweiz.

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Die Weichenstellung der Bundesratswahlen am 5.12.2018


Zäsur oder Status quo – eine Frage der Verantwortung

11.11.2018/re • Die Bundesratswahlen vom 5.12.2018 wird zur wichtigsten Wahl des Zeitraumes nach dem zweiten Weltkrieg. Das Volk ist Verfassungsgeber und schreibt die Verfassungen – die Bundesverfassung und die Verfassungen aller Kantone. Der Nationalrat und der Ständerat erlassen durch ihre Gesetzgebung das Schweizerische Strafgesetzbuch. Der Bundesrat bricht die Verfassungen und das vom Parlament erlassene Strafrecht durch die heimliche Beschaffung von Rüstungsgütern welche für strafbare Handlungen verwendet werden ohne das Strafuntersuchungen geführt werden.

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Die Bundesversammlung wählt Rüstungsgüterkriminalit (vormaliges Editorial)

6.12.2018/re • Im vollen Wissen der in der Schweiz bestehenden rechtlichen Problematik der Rüstungsgüterkriminalität missbilligte die Bundesversammlung den «Reset-Knopf» zu drücken und die erforderliche Zäsur einzuleiten. Offen und transparent wurden die Mitglieder der Bundesversammlung vom Bundesratskandidaten Roy Erismann informiert das eine 23-Seitige Strafanzeige gegen die Mitglieder des Bundesrates juristisch ausgearbeitet vorliegt. Zum Zeitpunkt seiner Wahl werde die Strafanzeige unterzeichnet und, vor einer Annahme der Wahl mit nachfolgender Vereidigung, bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Hierüber waren die Mitglieder der Bundesversammlung vor der Wahl in Kenntnis gesetzt worden.

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Der Anfang vom Ende der Straffreiheit von Militärtechnik-Kriminalität (vormaliges Editorial)

10.3.2018/re • Der Schweizer Presserat hat entschieden: Die statutarisch formulierten Standesregeln der Schweizer Journalistinnen und Schweizer Journalisten sind keine Verpflichtung – oder zumindest Ermessensangelegenheit, sondern wie ein ethischer Bibeltext anzusehen dem nachgelebt werden kann – aber nicht nachgelebt werden muss. Über Kriminalität und die Kriminaltechnik im öffentlichen Interesse aufklärend zu berichten, Kriminalität welche mit vom Bundesrat beschaffter Militärtechnik ohne Strafverfolgung an Personen der wehrlosen Zivilbevölkerung erfolgt, bleibt nach Auffassung des Schweizer Presserates eine fakultative Angelegenheit der Journalistinnen und Journalisten. Im Umkehrschluss, die Freiheit der Medien über Verbrechen am Schweizervolk zu schweigen wird vom Schweizer Presserat höher gewichtet als die in den Standesregeln statuierte Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Wie kann diese «Selbstzensur» der Medien durchbrochen werden?

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Beschwerde II beim Schweizer Presserat

Update 29.1.2018/re • Der Schweizer Presserat hat auf die Beschwerde von Roy Erismann vom 5.12.2018 einen Nichteintretensentscheid ausgesprochen. Dem interessierten Leser ist zu empfehlen die Beschwerde und den Entscheid zu studieren und sich über die fehlende «Pressefreiheit» eine eigene Meinung zu bilden.

Ob Medien recherchieren weshalb der Bundesrat, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 265, Hochverrat begeht, wie der Bundesrat die Bundesverfassung und die Verfassungen der Kantone bricht und ob die Bevölkerung von den Medien hierüber informiert werden müssen ist Ermessenssache. Dies sowohl für sämtliche Medien, wie auch für den Schweizer Presserat.

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Zensur im Service Public = Ja zu No Billag !

Update 28.1.2018/re • Die Stimmberechtigten in der Schweiz können am 4. März 2018 über die Abschaffung der Billag-Gebühr befinden mit welcher der «Service Public» finanziert wird. In der Abstimmungsdiskussion haben sich die Stimmberechtigten die Frage zu stellen ob diese bereit sind Medienanstalten mit Gebührengeldern zu finanzieren welche Schweizer Militärtechnik-Verbrechen an der Schweizer Zivilbevölkerung – Verbrechen zu welchen keine Strafuntersuchungen geführt werden – vorsätzlich, wissentlich und willentlich zensurieren.

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Das Volk drückt den «Reset»-Knopf

24.1.2018/re • Im Beitrag «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» entfaltet Ständeratskandidat Roy Erismann die Problematik der Zensur im Service Public und empfiehlt den Stimmberechtigten über die Eidgenössische Volksabstimmung «No Billag» das Ende der Zensur im Service Public zu erwirken.

Herausgegriffen aus der publizierten Meinungsvielfalt der Presse können die Betrachtungen der Medien in Bezug zur Empfehlung «Zensur im Service Public = Ja zu No Billag» betrachtet werden. Die ethischen Standpunkte der Medien von einem freien Service Public wecken Erwartungshaltungen welche bestärken das die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 4. März 2018 nicht nur die Wahl haben, sondern das Recht ausüben sollen über ihr Votum die Beendigung der Zensur in der Schweiz einzufordern.

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Terrorfinanzierung in der Schweiz – gestern und heute

28.12.2017/re • In der Ausgabe 51/2017 thematisiert die Wochenzeitung WOZ die Gesetzgebungsdebatte im Bundeshaus zur Bekämpfung des Terrorismus. In der Berichterstattung der WOZ ging völlig vergessen das der Bundesrat über das Budget des Militärs und der Nachrichtendienste die Elektronische Kriegsführung, EKF, finanziert. Mit den Methoden der EKF erfolgen in der Schweiz Tausende Straftaten gegen Leib und Leben an der wehrlosen Zivilbevölkerung zu welchen Strafuntersuchungen von der Stufe Bundesrat herunter – unter dem Deckmantel einer unausgesprochenen Geheimhaltung – verfassungs- und gesetzwidrig unterdrückt werden. Der Kommentar erläutert das der Straftatbestand der Finanzierung des Terrorismus, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 260quinquies, erfüllt ist.

Unter dem Frontseiten-Titel «Dein Verbrechen von morgen» der WOZ diskutiert die Redakteurin Merièm Strupler die Vernehmlassung der neuen Gesetzgebung «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus» welches der Bundesrat Anfang Dezember in die Vernehmlassung schickte. Im Weiteren berichtet die WOZ das auch bei Polizei und Justiz Gesetzesverschärfungen für terroristische Taten in der Vernehmlassung seien und es keine Höchstgrenze für terroristische Taten mehr geben soll. Der Artikel endet mit der Schlussfolgerung: «Und letztlich führen sie dazu (Red: die Gesetzesverschärfungen), dass im Sicherheitswahn die Grundrechte aller untergraben, die Freiheiten aller aufgegeben und die Privatsphäre aller dem Überwachungsstaat zum Frass vorgeworfen werden».

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Eröffnung des Ständeratswahlkampfes

1.12.2017/re • Bildete im Nationalratswahlkampf 2015 schwergewichtig die Forderung ziviler Strafuntersuchungen bei Straftaten mit Elektromagnetischen Waffen und der Elektronischen Kriegsführung gegen Leib und Leben das Schwerpunktthema erwuchs daraus eine Gesamtlösung welche Thematik des Ständeratswahlkampfes bildet. Es ist die gesellschaftspolitische Erkenntnis das die Abschaffung der kriminellen Militärdoktrin des Bundesrates zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit eine tiefgreifende und umfassende neue Sicherheitsarchitektur nach sich zieht welche im Landesinteresse erforderlich ist.

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Die Medienrevolution – Zensur!

6.11.2017/re • Die Kontrollfunktion der Medien welche zum Zuge kommen sollte wenn Exekutive und Justiz versagen – Theorie und Praxis. Kommentar zur Publikation von Chefredaktor Rutishauser im Tages-Anzeiger.

Unter dem Titel «Die Medienrevolution – Eine hartnäckige Berichterstattung kann bei Missständen die Machtverhältnisse ganz gehörig zum Tanzen bringen» äussert sich der Chefredaktor Arthur Rutishauser im Tages-Anzeiger vom Samstag, 4.11.2017, Seite 12, über die Kontrollfunktion der Medien. Wenn ein Teil der gebührenfinanzierten Medien als Informationsquelle wegfallen würde sei diese Kontrollfunktion gefährdet.

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