28.12.2017/re • In der Ausgabe 51/2017 thematisiert die Wochenzeitung WOZ die Gesetzgebungsdebatte im Bundeshaus zur Bekämpfung des Terrorismus. In der Berichterstattung der WOZ ging völlig vergessen das der Bundesrat über das Budget des Militärs und der Nachrichtendienste die Elektronische Kriegsführung, EKF, finanziert. Mit den Methoden der EKF erfolgen in der Schweiz Tausende Straftaten gegen Leib und Leben an der wehrlosen Zivilbevölkerung zu welchen Strafuntersuchungen von der Stufe Bundesrat herunter – unter dem Deckmantel einer unausgesprochenen Geheimhaltung – verfassungs- und gesetzwidrig unterdrückt werden. Der Kommentar erläutert das der Straftatbestand der Finanzierung des Terrorismus, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB Art. 260quinquies, erfüllt ist.
Unter dem Frontseiten-Titel «Dein Verbrechen von morgen» der WOZ diskutiert die Redakteurin Merièm Strupler die Vernehmlassung der neuen Gesetzgebung «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus» welches der Bundesrat Anfang Dezember in die Vernehmlassung schickte. Im Weiteren berichtet die WOZ das auch bei Polizei und Justiz Gesetzesverschärfungen für terroristische Taten in der Vernehmlassung seien und es keine Höchstgrenze für terroristische Taten mehr geben soll. Der Artikel endet mit der Schlussfolgerung: «Und letztlich führen sie dazu (Red: die Gesetzesverschärfungen), dass im Sicherheitswahn die Grundrechte aller untergraben, die Freiheiten aller aufgegeben und die Privatsphäre aller dem Überwachungsstaat zum Frass vorgeworfen werden».
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